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20 NEW BUSINESS | MAI 2018
Foto: IP Medizinsoftwarehersteller
Zwei Millionen Versicherte in Österreich nehmen regelmäßig
fünf oder mehr Medikamente ein, die bis
zu zehn Wechselwirkungen auslösen und in seltenen
Fällen auch zu lebensbedrohlichen Komplikationen
führen können. Was helfen könnte, wäre die E-Medikation,
deren Einführung in Österreich nun feststeht.
„Diese ELGA-Anwendung wird bis September 2019
schrittweise in ganz Österreich eingeführt“, freut sich
Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes
im Hauptverband. „Damit wissen die beteiligten
Ärzte und Apotheker, welche anderen Medikamente
verordnet wurden, und können dementsprechend reagieren.“
Pionierarbeit leisteten bereits die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse, die Vorarlberger Ärztekammer
und die Apothekerkammer, die in ihrem Bundesland
E-Medikation bereits seit Februar verwenden.
Österreichs Versorgung wird digital
„Die Einführung der E-Medikation ist ein wichtiger
und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung
der damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten
und Dienstleister im Gesundheitswesen. In kürzester
Zeit konnte nun dieses Projekt, für das es bereits
seit2012 eine gesetzliche Grundlage und auch einen
Auftrag gab, realisiert werden“, zeigt sich Bundesministerin
Beate Hartinger-Klein erfreut.
Mit E-Medikation kann der behandelnde Arzt die EMedikationsliste
seines Patienten einsehen und neue
Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen
prüfen. Diese neuen Medikamente werden in
E-Medikation gespeichert. Der Patient erhält dann ein
Rezept mit einem Code, der in der Apotheke eingelesen
wird und damit die Speicherung der Abgabe des
Medikaments ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand
ermöglicht. Auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen
auslösen können, werden in E-Medikation
gespeichert. „Eine ganz wichtige Neuerung für
Patienten ist dabei, dass sie dafür in der Apotheke ihre
E-Card benötigen“, betont Volker Schörghofer, stellvertretender
Generaldirektor im Hauptverband. „Mit dem
Stecken der E-Card kann in der Apotheke die gesamte
E-Medikationsliste eingesehen werden. Auch das
Krankenhaus hat Zugriff auf diese Liste und damit eine
Übersicht der eingenommenen Medikamente, was gerade
für ältere Patienten ein großer Vorteil ist.“ In den
nächsten Jahren soll auch der elektronische Kommunikationsservice
eKOS (E-Zuweisung, E-Überweisung,
E-Verordnung) ergänzt werden. Das E-Rezept und der
E-Transportschein sind ebenfalls in Planung.
4E-MEDIKATION
Sicherheit durch digitale Information