Nach Zurückhaltung im ersten Pandemiejahr 2020 haben die österreichischen Unternehmen 2021 wieder deutlich mehr Gewinnausschüttung pro Beschäftigtem an die Eigentümer vorgenommen. Das zeigt das am Montag präsentierte Wertschöpfungsbarometer der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Der Betrag stieg demnach um 38 Prozent auf 14.025 Euro und lag damit wieder im Bereich der Vor-Corona-Jahre.

Jährlich erstellt die AK Oberösterreich das Wertschöpfungsbarometer. Dazu werden die Abschlüsse großer Unternehmen - diesmal waren es 2.111 Firmen, die insgesamt rund 20 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen österreichweit stellen - unter die Lupe genommen und es wird u.a. errechnet, wie viel Wertschöpfung ein einzelner Arbeitnehmer den Unternehmen bringt, aber auch, wie viel Gewinnausschüttung pro Arbeitnehmer an die Eigentümer geht.

2021 hat ein Beschäftigter im Durchschnitt 102.898 Euro an Wertschöpfung für sein Unternehmen erzielt. Zieht man davon den durchschnittlichen Personalaufwand pro Kopf (66.947 Euro) ab, so bleiben 35.951 Euro an Überschuss pro Arbeitnehmer übrig. Zum Vergleich: 2020 waren es 34.887 Euro. Deutlicher gestiegen gegenüber dem ersten Coronajahr 2021 sind die Gewinnausschüttungen je Arbeitnehmer - um 38 Prozent von 10.130 auf 14.025 Euro, rechnete Reinhard Haider, Teamleiter im Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung in der AK OÖ, in einer Pressekonferenz in Linz vor.

"Erfreulich" sei, dass die Sachinvestitionen pro Beschäftigtem um 11 Prozent auf 16.193 Euro gewachsen sind, so Haider, denn diese Investitionen würden Standorte und Arbeitsplätze absichern. Keine relevanten Veränderungen zeigte sich 2021 - trotz Lockdowns, Kurzarbeit und lieferkettenbedingten Produktionsstillständen - bei den Urlaubsrückstellungen bzw. nicht verbrauchten Urlauben.

Für den oberösterreichischen AK-Präsidenten Andreas Stangl zeigt das Barometer, dass "genug Geld da ist, um 2.000 Euro brutto zahlen zu können". Neben der flächendeckenden Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter plädiert er für die verpflichtende Offenlegung öffentlicher Förderungen in den Jahresabschlüssen, eine Übergewinnsteuer und die Rücknahme der Senkung der Körperschaftssteuer.

(APA)