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GRI-Standards sollen es jeder Organisation ermöglichen, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen auf vergleichbare und glaubwürdige Weise zu verstehen und darüber zu berichten und so die Transparenz über ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu erhöhen. © TPA Steuerberatung

Der Umgang mit Steuern ist ein Indikator für den sozialen Beitrag eines Unternehmens und ein wichtiges Thema unter dem „S“ in ESG...

... Daher sollte auch das Thema Steuern und Tax Reporting in der ESG-Berichterstattung berücksichtigt werden.

Steuern gelten mittlerweile schon seit Jahren in der öffentlichen Diskussion nicht mehr als bloßer Kostenfaktor für Unternehmen, sondern auch als Instrument, langfristig Wohlstand zu erhalten, ökologische Wertschöpfung voranzutreiben und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten. Das Reporting über die steuerliche Nachhaltigkeitsstrategie steht dabei neben anderen Offenlegungsverpflichtungen wie Country-by-Country Reporting für Unternehmen mit Konzernumsatz über 750 Mio. Euro, Informationsaustausch von Finanzkonten über den Common Reporting Standard sowie FATCA-Abkommen und der Meldepflicht von Steuergestaltungen („DAC6“).

Hintergrund zu den GRI-Normen
Die GRI-Standards sollen es jeder Organisation – ob groß oder klein, privat oder öffentlich – ermöglichen, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen auf vergleichbare und glaubwürdige Weise zu verstehen und darüber zu berichten und so die Transparenz über ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu erhöhen. 

Die folgenden Informationen sollten nach dem GRI-Standard in den Bericht aufgenommen werden:

Offenlegung 207-1: Steuerkonzept
TPA-Tipp: Es bestehen keine Vorgaben, wie eine nachhaltige Steuerstrategie genau ausschaut. Diese wird von jedem Unternehmen im Hinblick auf das jeweilige Businessmodell festzulegen sein, da die Relevanz von Steuern je nach operativer Geschäftstätigkeit und auch der Nachhaltigkeitsbeitrag unterschiedlich ausfallen können.

Offenlegung 207-2: Tax Governance, Kontrolle und ­Risikomanagement
TPA-Tipp: Es geht hier in der Regel um den „tone from the top“. Idealerweise kann ein Unternehmen hier Bezug auf ein implementiertes Steuer-IKS nehmen. Dies muss nicht zwingend formalisiert sein, sondern kann unter Umständen auch aus den bestehenden Checklisten, Vorgaben und Richtlinien sowie Dienstanweisungen (z. B. Vier-Augen-Prinzip) bestehen. Zu berücksichtigen sind nicht nur klassische Steuerrisken im Hinblick auf das Compliance Management, sondern unter Umständen auch nichtfinanzielle Risken wie Reputationsrisken. Gerade bei international tätigen Unternehmen kann hier auch beschrieben werden, wie innerhalb der Gruppe sichergestellt wird, dass sich auch ausländische Tochtergesellschaften an die Steuerstrategie halten.

Offenlegung 207-3: Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken
TPA-Tipp: Die Teilnahme an einem Horizontal Monitoring, wie es in Österreich nunmehr für größere Steuerzahler mit Umsatz über 40 Mio. Euro vorgesehen ist, könnte hier beispielsweise dargelegt werden. Ebenso kann eine aktive Beteiligung bei Interessensvertretungen oder regelmäßige Teilnahme an Begutachtungen von Steuergesetzen oder -verordnungen durch das Unternehmen im Sinne eines konstruktiven Diskurses mit den Steuerbehörden bzw. dem Gesetzgeber hier angegeben werden. (red./PR)

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