Erneuerbaren-Branche forderte schnellere Abkehr von fossilen Energien © APA - Austria Presse Agentur
Die Erneuerbaren-Branche drängt auf die Umsetzung des geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG). Österreich sei säumig und riskiere mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren Strafen, kritisierte Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie, am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Bis heute hätte Österreich gemäß EU-Richtlinie (RED III) festlegen müssen, wo der Ausbau etwa von Wind- und Solarenergie beschleunigt erfolgen soll.
Die EU-Richtlinie zum Erneuerbaren-Ausbau war 2023 unter dem Eindruck der hohen Energiepreise beschlossen worden. Für die Umsetzung in Österreich bräuchte es entweder neun Ländergesetze oder ein Bundesgesetz. Der Erneuerbaren-Dachverband spricht sich für ein Bundesgesetz aus, weil damit auch der "Fleckerlteppich" der Bundesländer vereinheitlicht würde. Für ein Bundesgesetz, das in Länderkompetenz eingreift, braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.
Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben vereinbart, das unter der schwarz-grünen Vorgängerkoalition gescheiterte EABG "noch vor dem Sommer" in Begutachtung zu schicken. Für einen Beschluss braucht es dann aber auch die Stimmen von einer der beiden Oppositionsparteien, Grüne oder FPÖ.
Experte: Schnellere Genehmigungen machen Strom günstiger
Der Energierechtsexperte Florian Stangl, der für den Erneuerbaren-Dachverband ein Gutachten erstellte, sagte, Österreich agiere nicht nur EU-rechtswidrig, sondern verursache mit seiner Energiepolitik auch höhere Entwicklungskosten. "Schnellere Genehmigungen führen zu mehr national produziertem Strom, zu mehr Wertschöpfung im Land und letztlich zu niedrigeren Strompreisen."
Österreich hat sich in Brüssel verpflichtet, seinen Erneuerbaren-Anteil von 36,5 auf 57 Prozent bis 2030 zu steigern. Das österreichweite Ziel müsse aber auf die neun Bundesländer entsprechend den jeweiligen Erzeugungspotenzialen umgelegt werden, damit klar sei, wer wie viel zum nationalen Ziel beitragen müsse, so Prechtl-Grundnig. Sie kritisierte, dass selbst die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses bisher "nur halb bis gar nicht" erfolgt sei.