In der Debatte um massive Zugeständnisse aus Brüssel an die Landwirtschaft hat das Europäische Parlament für ein Eilverfahren gestimmt. Die Abgeordneten entschieden am Donnerstag in Brüssel, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausnahmen von Umweltauflagen und Kontrollen ausnahmsweise ohne zusätzliche Beratungen in den Ausschüssen des Parlaments durchzuwinken. Ein endgültiger Beschluss kann damit noch in diesem Monat fallen.

Angesichts anhaltender Bauernproteste in mehreren europäischen Ländern hatte die EU-Kommission massive Zugeständnisse an die Bauern vorgeschlagen. Kleine Betriebe mit weniger als zehn Hektar müssten demnach nicht mehr mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht an die Regeln aus Brüssel halten. Sie sollen zudem von Kontrollbesuchen ausgenommen werden.

Weitere Ausnahmen sind bei den Umweltauflagen geplant. So sollen Vorgaben für die Fruchtfolge und den Anbau von Zwischenfrüchten gelockert werden. Die Betriebe sollen zudem mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen. Das würde vor allem Tierhaltern zugutekommen, die wegen sinkender Einnahmen auf den Getreideanbau umstellen wollen. Eine Regelung für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen soll ausgesetzt bleiben.

Vor dem Gebäude des Europaparlaments in Brüssel protestierten am Donnerstag Aktivistinnen und Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace gegen die geplanten Ausnahmen. "Die Landwirte sind zu Recht wütend", erklärte Marco Contiero, bei Greenpeace zuständig für Agrarpolitik. Der Naturschutz auf den Höfen sei jedoch nicht das Problem, sondern die billigen Preise großer Agrar- und Lebensmittelkonzerne. Die Abschaffung der Umweltauflagen sei "ein vergiftetes Geschenk für die Landwirte".

Der Rat der 27 Mitgliedstaaten hatte die Zugeständnisse Ende März bereits im Eilverfahren durchgewunken. Mit der Entscheidung des Europaparlaments sollen die Abgeordneten die Vorschläge Ende des Monats endgültig beschließen. Es ist ihre letzten Plenarsitzung vor den Europawahlen Anfang Juni. Die Erleichterungen sollen größtenteils ab dem kommenden Jahr gelten, einige auch rückwirkend zum 1. Jänner 2024.

(APA)