Bei der Erhöhung der Stromtarife habe die Kelag Spielräume © APA - Austria Presse Agentur

Der Kärntner Landesenergieversorger Kelag hat bei seiner Tariferhöhung im Jahr 2023 durchaus Handlungsspielräume gehabt. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung durch den Rechnungshof (RH), der den Konzern im Auftrag der FPÖ Kärnten unter die Lupe genommen hat. Festgehalten wurde aber auch, dass die Kelag die Tarife später als andere Landesenergieversorger erhöhte und zu den günstigeren Anbietern zählte, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht.

Gerade die Kärntner Freiheitlichen laufen seit Monaten Sturm gegen die Kelag: Sie kritisieren Strompreiserhöhungen bei gleichzeitig gestiegenen Gewinnen - und auch, dass die öffentliche Hand als Miteigentümer nichts gegen die Preisgestaltung unternommen habe. Zumindest in einem Punkt können sie sich nun durch den RH-Bericht bestätigt sehen: "Aus Sicht des Rechnungshofes bestand im Jahr 2023 für die Kelag ein Handlungsspielraum bei der Tarifgestaltung, weil ein höheres Gesamtergebnis im Segment Energie erwirtschaftet werden konnte", hielten die Prüfer fest.

Vorstand nützte Spielraum zuvor

Dazu wurde auch festgestellt, dass der Vorstand im Geschäftsfeld Vertrieb in den Jahren 2021 und 2022 auf kostendeckende Stromtariferhöhungen für Bestandskunden verzichtete: "Somit nutzte der Vorstand bereits in diesem Zeitraum einen Spielraum bei der Stromtarifgestaltung." Allerdings: Ab August 2023 bot die Kelag mit dem Vorteilstarif (15,51 Cent/kWh) eines der günstigsten Hauptprodukte unter den österreichischen Landesenergieversorgern, mit dem Bestandskundentarif (20,70 Cent/kWh) sowie bei den Neuprodukten im Netzgebiet der Kärnten Netz lag man im Mittelfeld der Mitbewerber. "Zeitpunkt und Höhe der jeweiligen Tarifänderungen waren nachvollziehbar", stellten die Prüfer fest.

"Die Stromtarifgestaltung war eine unternehmerische Entscheidung des Vorstands der Kelag und unterlag nicht dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats", hieß es weiter. Zwar könne das Land Kärnten über das Syndikat mit einem weiteren Minderheitsaktionär (dem deutschen Energiekonzern RWE, Anm.) indirekt Einfluss auf den Aufsichtsrat der Kelag ausüben, was dem Land erlaubte, eine Reihe von Entscheidungen der Kelag mitzugestalten. "Die Entscheidung über die Änderung von Stromtarifen oblag jedoch grundsätzlich dem Vorstand und erforderte keine Zustimmung des Aufsichtsrats", so der RH.

Mehrere Empfehlungen

Unterdessen beschäftigten die Erhöhungen auch die Gerichte. Im überprüften Zeitraum - also in den Jahren 2020 bis 2023 - war die Kelag von vier Verbandsklagen betroffen. Zwei Verfahren endeten jeweils in einem Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation. Die Kelag zahlte 6,30 Mio. Euro an ihre Kundinnen und Kunden zurück.

Der Bericht schließt mit einer Reihe von Empfehlungen. So sollen bei Entscheidungen des Vorstands über die Tarifgestaltung, welche die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wesentlich beeinflussen können, Beschlüsse des Gesamtvorstands gefasst werden: "Diese wären nachvollziehbar zu dokumentieren sowie dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegen." Außerdem wird empfohlen, die Vorstandsverträge entsprechend der Kärntner Vertragsschablonenverordnung anzupassen.

Kelag sieht sich bestätigt

"Der Rechnungshof bestätigt nun: Die Kelag hat ihre Kundinnen und Kunden in der Energiekrise am längsten geschützt und als letzter Landesenergieversorger die Preise erhöht - teilweise ein Jahr später als die Mitbewerber", reagierte die Kelag am Freitag auf den Bericht. "Prozessuale Verbesserungsvorschläge" des RH würden von dem Energieversorger "aktuell geprüft und zum Teil schon umgesetzt".

Von der Kärntner FPÖ hieß es, dass der RH auch eine Anmerkung zum Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 machte. Darin ist eine "sichere, kostengünstige, umweltverträgliche und effiziente Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen" verankert. Der Rechnungshof empfiehlt, diese Grundsätze auch als Unternehmensziel in die Satzungen oder ins Unternehmensleitbild aufzunehmen. "Die FPÖ wird das nochmals von der Landesregierung einfordern und in der nächsten Sitzung des Landtages eine Initiative setzen, damit die Kelag verpflichtet wird, durch Aufnahme in die Satzungen einen kostengünstigen Stromtarif zur Verfügung zu stellen", so Landesparteiobmann Erwin Angerer.

"Spielräume nutzen"

Die NEOS verwiesen darauf, dass die Kelag Spielraum gehabt hätte, "die Kärntnerinnen und Kärntner bei den Strompreisen zu entlasten. Stattdessen wurden die Tarife erhöht, während gleichzeitig große Gewinne erzielt wurden. Das ist den Menschen nicht zu erklären", so der Kärntner NEOS-Landessprecher Janos Juvan.

Das Team Kärnten befürwortete die Empfehlung, bei der Tarifgestaltung Beschlüsse des Gesamtvorstands zu fassen: "Diese wären nachvollziehbar zu dokumentieren sowie dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegen", forderte Parteiobmann Gerhard Köfer. Und die Kärntner Grünen begrüßten die Prüfung der Tarifgestaltung der Kelag: "Sie zeigt, dass es Spielräume bei den Preisen gegeben hat - und genau diese müssen im Sinne der Menschen genutzt werden", erklärte Landessprecherin Olga Voglauer.

Die SPÖ Kärnten nimmt den Bericht im Hinblick auf die Tarife der Kelag zur Kenntnis. Die Ergebnisse würden "in künftige Entscheidungen einfließen", so SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser. Der Vorwurf der FPÖ, dass die Strompreiserhöhungen 2023 verhindert hätten werden können, sei jedoch "haltlos". Im RH-Bericht heiße es, dass für die Änderung von Stromtarifen keine Zustimmung des Aufsichtsrats nötig sei - "damit ist also klargestellt, dass das Land Kärnten keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung hatte", so Seiser.