Staatssekretärin Zehetner will für fairen Wettbewerb sorgen © APA - Austria Presse Agentur
Der Nationalrat hat Maßnahmen gegen "Greenwashing" beschlossen. Durch die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sollen Versprechen wie "umweltfreundlich" auf der Verpackung von Produkten begründet werden müssen. Auch können Nachhaltigkeitssiegel künftig nur verwendet werden, wenn sie von staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Nur die Grünen sprachen sich dagegen aus - wegen einer für sie zu langen Übergangsfrist.
Es gehe darum, ob man sich darauf verlassen kann, was auf einem Produkt steht, führte Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) aus. Schlagworte wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" müssten künftig auf den Verpackungen der Produkte begründet werden. Bei privaten Nachhaltigkeitssiegeln brauche es in Zukunft eine dahinterstehende Zertifizierung durch Dritte. Die Regierung setze damit eine EU-Vorgabe um und sorge gleichzeitig für fairen Wettbewerb, sagte die Staatssekretärin.
Übergangsfrist soll Vernichtung von Waren verhindern
Die neuen Vorgaben sollen ab dem 27. September 2026 gelten. Für Waren, die bereits davor in den Verkehr gebracht wurden, ist für drei Jahre eine Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Dadurch soll vermieden werden, dass bereits produzierte Waren vernichtet werden müssen, erklärte Ines Holzegger (NEOS).
Greenwashing schade tausenden Unternehmen in Österreich, die viel Geld in Nachhaltigkeit investieren, ist auch Melanie Erasim (SPÖ) von den Neuerungen überzeugt. Die FPÖ stimmte ebenfalls zu. Fairer Wettbewerb braucht klare Regeln, meinte die freiheitliche Abgeordnete Barbara Kolm. Elisabeth Götze (Grüne) war zwar mit den Inhalten einverstanden, beklagte aber die Übergangsfrist von drei Jahren. Österreich sei das einzige Land mit einer derart langen Frist. Götze befürchtet, dass deshalb "alle Greenwashing-Produkte bei uns" landen würden.
Verbot für geplante Obsoleszenz
Im Paket sind auch weitere Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz enthalten. So etwa ein Verbot für die Praxis, dass ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird. Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind, explizit untersagt werden - beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist.
Neues Gesetz laut Greenpeace "EU-rechtswidrig"
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßte grundsätzlich die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Dass die neue Bestimmung jedoch nur für Produkte gelten soll, die ab dem 27. September in Verkehr gebracht werden, würde den "Schutz der Konsument:innen deutlich schwächen", heißt es in einer Aussendung. Nachbesserungsbedarf sieht die AK auch beim Schutz vor sogenannten Dark Patterns - manipulativen Design-Tricks auf Websites und in Apps.
Scharfe Kritik kommt unterdessen seitens Greenpeace. "Mit der dreijährigen Schonfrist gewährt die Politik Konzernen weiterhin einen Freibrief für täuschende Werbeversprechen", prangert die Umweltorganisation an. Das Gesetz verstoße "klar gegen EU-Recht", heißt es in einer Aussendung mit Blick auf eine Stellungnahme der Universität Innsbruck. Greenpeace kündigt eine Beschwerde bei der EU-Kommission an.