++ ARCHIVBILD ++ Die nicht zeitgerecht umgesetzte Richtlinie soll etwa Biogas fördern © APA - Austria Presse Agentur

Die Europäische Kommission hat am Freitag in Brüssel mitgeteilt, drei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und weitere EU-Länder einzuleiten: Erstens haben fast alle EU-Länder die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie nicht zeitgerecht umgesetzt. Österreich und weitere Länder haben zudem einen Anhang der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nicht vollständig erfüllt sowie die Eurovignetten-Richtlinie fehlerhaft umgesetzt.

Die neue Energieeffizienzrichtlinie sieht etwa ein verbindliches Ziel vor, den Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 um 11,7 Prozent (gegenüber den Prognosen von 2020) zu senken. Der öffentliche Sektor soll seinen eigenen Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent (gegenüber 2021) senken und mindestens 3 Prozent der öffentlichen Gebäude jährlich sanieren. Die Regelung soll auch Energieeffizienzdienste fördern, unter anderem durch Energiedienstleistungsunternehmen und innovative Finanzierungslösungen. Bisher hat nur Tschechien die vollständige Umsetzung der Richtlinie fristgerecht mitgeteilt.

Liste mit Rohstoffen zur Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen

Der Anhang der Erneuerbare-Energien-Richtlinie enthält eine Liste von Rohstoffen, die hauptsächlich zur Herstellung von Biogas und Biokraftstoffen im Verkehrssektor verwendet werden. Diese Kraftstoffe werden laut EU-Kommission in der Richtlinie gefördert, da sie eine bessere Umweltverträglichkeit aufweisen als konventionelle Biokraftstoffe. Die Änderungen mussten bis zum 14. September 2025 umgesetzt werden. Bisher haben 15 Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung der Änderungen nicht nach Brüssel gemeldet.

Ziel der Eurovignetten-Richtlinie ist die Harmonisierung der Einhebung der Gebühren für Straßennutzung in der EU. Sie gilt für Pkw, Busse sowie leichte Nutzfahrzeuge und legt fest, wie die Mitgliedstaaten die Umweltkosten von Luftverschmutzung, Lärm und CO2-Emissionen in ihren Straßenbenutzungsgebühren berücksichtigen müssen, um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern. Österreich habe keine ausreichenden Belege vorgelegt, warum es von der Verpflichtung abweichen will, die Nutzungsgebühren für leichte Nutzfahrzeuge an deren Emissionswerten anzupassen.

In allen drei Fällen sendet die Kommission nun förmliche Aufforderungsschreiben. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit zu antworten, die Umsetzung abzuschließen und diese der Kommission zu melden. Erfolgt keine zufriedenstellende Antwort, kann die Brüsseler Behörde im nächsten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eine begründete Stellungnahme abgeben.