Für bestehende Anlagen soll die Spitzenkappung nicht kommen © APA - Austria Presse Agentur

Die im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vorgesehene Spitzenkappung für PV-Anlagen soll es laut Branchenverband Photovoltaic Austria nur für neue Anlagen geben. Demnach sollen die Einspeisespitzen bei allen neuen PV-Anlagen auf 60 Prozent der Modulleistung gekappt werden. Möglich ist das über eine Einstellung am Wechselrichter. Für bestehende Anlagen sei im Gesetz keine Spitzenkappung vorgesehen, so der Branchenverband zur APA.

Für eine solche statische Spitzenkappung seien keine neuen Bauteile notwendig und es entstünden auch keine zusätzlichen Kosten, weil lediglich der bestehende Wechselrichter entsprechend eingestellt werde.

Dynamische Einspeisung zusätzlich ab 2028

Zusätzlich soll die Einspeisung ab 2028 dynamisch vom Netzbetreiber gesteuert und dann, abhängig von der Netzauslastung, auch mehr als 60 Prozent der Leistung eingespeist werden können, so der Branchenverband. Dafür muss die PV-Anlage durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Neue Anlagen ab 7 Kilowatt (kW) netzwirksamer Leistung sollen ab Juni 2026 verpflichtet sein, ihre Anlagen mit einer technischen Einrichtung zur Steuerbarkeit auszustatten.

Dabei besitzen neue PV-Anlagen aufgrund fortschrittlicher Wechselrichter und Energiemanagementsysteme die technischen Voraussetzungen für die Ansteuerung in den meisten Fällen ohnehin, so PV Austria. Allerdings könne nicht jeder Netzbetreiber über den Smart-Meter Steuersignale versenden. "Für die Umsetzung der Ansteuerbarkeit braucht es daher eine enge Abstimmung zwischen dem Netzbetreiber und der PV-Industrie, um keine neuen Komponenten oder doppelte Infrastruktur aufzubauen", schreibt der Branchenverband. Große Anlagen (über 250 kW) seien schon jetzt ansteuerbar.

Die Bundesregierung hat das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) am vergangenen Freitag in Begutachtung geschickt. Vier Wochen lang können nun Stellungnahmen eingebracht werden. Für den endgültigen Beschluss ist dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig, die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS brauchen also auch die Stimmen der FPÖ oder der Grünen.