Elektrorad an Elektrorad (Archivbild) © APA - Austria Presse Agentur

Beim Reparaturbonus tut sich ein neues Kuriosum auf. Über diesen werden 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro, für Reparaturen von Elektrogeräten rückerstattet. Eigentlich: Denn just bei Elektrofahrrädern, die im Sinne einer nachhaltigen Mobilität auch eigens gefördert werden, ist das nicht immer so einfach. Denn viele Geschäfte, die die zwar Elektroradln verkaufen, sind gewerberechtlich nicht zu (komplizierteren) Reparaturen im Sinne des Bonus befugt.

"Derzeit können die Kundinnen und Kunden im Sportfachhandel den Reparaturbonus für ihre E-Bike Reparaturen nicht geltend machen", kritisiert der Verband der Sportartikelerzeuger und Sportfachhändler Österreichs (VSSÖ) gegenüber der APA. Das widerspreche dem grundlegenden Ziel der Förderaktion, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Das zuständige Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne) solle die Teilnahmevoraussetzungen für Partnerbetriebe überarbeiten.

Hintergrund ist das Gewerberecht. Auf dieses verweist auch das Büro von Gewessler. Der Ball wird hierbei allerdings an die Wirtschaftskammer (WKÖ) und das Wirtschaftsministerium von Martin Kocher (ÖVP) weitergespielt. Das zeigt die Beantwortung der entsprechenden APA-Anfrage: "Eine Voraussetzung zur Beantragung eines Reparaturbonus ist, dass die Reparaturarbeiten vom Betrieb auch vorgenommen werden dürfen. Wir halten uns betreffend des Umfangs der Gewerbeberechtigung hierbei natürlich an die Auskünfte der WKÖ und des zuständigen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums."

Und diese Auskunft besagt laut Gewessler-Büro: "Liegt keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik vor, darf ein E-Bike im Nebenrecht nur in einfacher Tätigkeit repariert werden, was zahlreiche Reparaturen - zum Beispiel der Scheibenbremse - ausschließt. Dies betrifft insbesondere Betriebe mit einer reinen Handelsgewerbeberechtigung." Daher könne das Klimaministerium nur Anträge von Betrieben genehmigen, die auch zu entsprechenden Reparaturarbeiten berechtigt sind. "Dann wird der Reparaturbonus selbstverständlich auch für E-Bike-Reparaturen ausbezahlt." Dem Vernehmen nach ist man im Klimaministerium mit dieser Situation nicht glücklich.

"Auch Sportfachhändler müssen sich für die Förderaktion registrieren können, ohne ein zusätzliches Gewerbe anmelden zu müssen", fordern die Fachhändler. "Im Bereich Fahrradtechnik müssen alle E-Bike-Reparaturen möglich sein, nicht nur 'einfache Reparaturtätigkeiten'."

"E-Geräte reparieren. 50 % der Kosten sparen. Umwelt schützen", lautet der Leitsatz der Förderaktion Reparaturbonus. Das soll helfen Ressourcen zu schonen. Medial ins Gerede kam diese Förderung aber etwa auch schon, als Betrugsfälle bekannt geworden waren und es über den Sommer gestoppt wurde. Seit Ende September ist der Bonus unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen wieder beanspruchbar. Dazu müssen Kunden die Reparatur allerdings vorfinanzieren und bei der Beantragung des Bonus das Konto bekanntgeben, auf das die Förderung überwiesen werden soll.

Für den Reparaturbonus stehen bis 2026 rund 130 Mio. Euro zur Verfügung, die aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds stammen. Bis zum Sommer wurden rund 700.000 Anträge gestellt und gut 70 Mio. Euro ausbezahlt. Geht es nach dem Klimaministerium, wird die Aktion auch nach Auslaufen der EU-Förderung fortgeführt.