Harsdorf leitet Wettbewerbsbehörde seit 2021 © APA - Austria Presse Agentur

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist einem Kartell bei Parkett-Fußböden auf der Spur. Es war 2024 der einzige Fall, in dem die Behörde Hausdurchsuchungen durchgeführt hat, wie BWB-Chefin Natalie Harsdorf am Mittwoch im Klub der Wirtschaftspublizisten sagte. Es gehe um Preisbindungen bei Parkettböden, mehr könne sie noch nicht sagen, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Die BWB hatte 2024 insgesamt 22 neue Verfahren begonnen.

Während einer Wirtschaftskrise, wie sie Österreich derzeit erlebt, entstünden oft neue Kartelle. Gleichzeitig legten Studien nahe, dass Kartelle während einer Krise öfter zerbrechen, weil Unternehmen mehr auf sich selbst schauen und intoleranter gegenüber wettbewerbswidrigem Verhalten von Lieferanten seien, erklärte die Behördenleiterin.

Weitere Strafen im Baukartell

Im Baukartell, dem größten jemals in Österreich aufgedecktem Kartell, hat die BWB vergangenen Jahr weitere sechs Anträge gegen beteiligte Baufirmen ans Kartellgericht gebracht und bei neun weiteren Unternehmen wurden die Verfahren mit Geldstrafen abgeschlossen.

Weiter offen ist, wie viel Strafe der Bauriese Strabag zahlen muss. Strabag war ursprünglich zu 45,37 Mio. Euro verdonnert worden, die BWB beantragte jedoch, dass Verfahren neu aufzurollen, weil sie den Verdacht hegt, dass die Strabag trotz Kronzeugenstatus nicht vollständig kooperierte.

BWB-Chefin bis 2028 bestellt

Die studierte Juristin Harsdorf folgte 2021 dem langjährigen BWB-Chef Theodor Thanner nach. Bis zur offiziellen Bestellung Ende 2023 dauerte es jedoch knapp zwei Jahre, weil die ÖVP einen anderen Kandidaten bevorzugte. In der neuen Regierung liegt das Vorschlagsrecht bei den NEOS. Relevant wird dies 2028, wenn Harsdorfs Funktionsperiode endet.

Dass mit Strabag-Großaktionär Hans Peter Haselsteiner ein Großspender der NEOS von der Arbeit der Kartellbehörde betroffen ist, spielt für Harsdorf keine Rolle. "Ich habe für mich festgelegt, dass ich diese Funktion ohne jede Rücksicht auf Öffentlichkeiten oder politische Erwägungen wahrnehmen werde und das ist die Leitlinie, an die ich mich halte", sagte die Generaldirektorin.

Die Arbeit der BWB stehe natürlich im Widerspruch zu Einzelinteressen von Unternehmen, die über große ökonomische Macht, mitunter auch politische Macht verfügen, so Harsdorf. Dem stünden aber viele Unternehmen und Konsumenten gegenüber, die von einem funktionierenden Wettbewerb und damit der Tätigkeit der BWB profitieren.

Ein Beispiel dafür ist die Heineken-Tochter Brau Union, gegen die die BWB wegen Marktmachtmissbrauch beim Kartellgericht die Verhängung einer "angemessenen Geldbuße" beantragt hat. Die BWB wirft Österreichs größtem Bierhersteller, der hinter Marken wie Gösser, Zipfer oder Kaiser steht, vor, mit verschiedenen Mitteln seine Marktdominanz weiter zu erhöhen - zum Nachteil anderer Brauereien.

Untersuchung bei Fernwärme

Ein Schwerpunkt der BWB sind auch weiterhin die Energiemärkte. Im Bereich der Fernwärme führt die Behörde derzeit eine Sektoruntersuchung durch, abseits der Sektoruntersuchung ist der Spielraum der BWB allerdings begrenzt. Bei Strom und Gas drängt die oberste Wettbewerbshüterin die Landesenergieversorger, ihre Kreuzbeteiligungen aufzugeben, da diese den Wettbewerb untereinander behindern würden.