Benko steht erneut in Innsbruck vor Gericht © APA - Austria Presse Agentur
Ein erneuter Prozess gegen den insolventen Signa-Gründer René Benko hat am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck begonnen. Benko muss sich in dem Schöffenprozess wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida verantworten. Der schwerwiegendste Vorwurf: Er soll die Privat- bzw. Familienstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner um rund 5 Mio. Euro betrogen haben. Die Oberstaatsanwältin sah den Tiroler im Eröffnungsplädoyer eindeutig schuldig.
Der Krida-Vorwurf dreht sich indes um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das der 49-Jährige gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verheimlicht bzw. verborgen haben soll. Auch hier sah die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Benko überführt. Er habe beide Taten "objektiv und subjektiv begangen."
Zum zentralen Betrugsvorwurf wirft die Anklagebehörde Benko vor, gegenüber dem langjährigen Strabag-Chef Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung am 6. November 2023 - knapp vor der Insolvenz der Signa Holding - eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und dadurch die Schädigung der Stiftung um rund 5 Mio. Euro herbeigeführt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH, an der Haselsteiner beteiligt war, zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Das Geld sollte an eine andere, in Turbulenzen befindliche Signa-Tochter fließen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die (Rück)-Zahlung der rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um das Geld geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.
"Unwahre Behauptung" des "faktischen Machthabers"
Die Oberstaatsanwältin zeichnete in ihrem Plädoyer ein klares Bild Benkos aus ihrer Sicht. Dieser sei der "faktische Machthaber und Geschäftsführer" der Signa Holding gewesen. Dies würden E-Mails, Protokolle, Einvernahmen von Führungsleuten usw. belegen. Zum Tatzeitpunkt, Anfang November 2023, habe er dringend Geld für die Tochter SportScheck gebraucht, um einen "eingefädelten Verkauf nicht scheitern zu lassen". Deshalb sei er zu Haselsteiner gegangen und habe diesem gegenüber letztlich die notariell beglaubigte Garantieerklärung abgegeben, um an die 5 Mio. Euro zu kommen. "Einzig und allein" wegen dieser Garantieerklärung, die eine "uneingeschränkte Schadloshaltung" beinhaltet bzw. versprochen habe, habe die Haselsteiner-Familienstiftung daraufhin das Geld überwiesen. Die Rückzahlung des Geldes hätte laut Benko über die Signa-Development erfolgen sollen, oder - falls dies nicht passiert - hätte er dies persönlich übernommen. Haselsteiner sei es egal gewesen, wie das Geld zurückgezahlt werde - ob durch eine versprochene Dividende, die der Haselsteiner-Stiftung zugestanden wäre, durch Benko persönlich oder sonst wie.
Die Garantieerklärung habe rein zur Täuschung gedient, erklärte die öffentliche Anklägerin. Der Unternehmer Benko habe nie ernsthaft vorgehabt, Haselsteiner das Geld zurückzuzahlen. Durch eine "unwahre Behauptung" habe er seinen Geschäftsfreund zur Zahlung bewegt, die sonst nie erfolgt wäre. Dies erfülle klassisch den Tatbestand des Betrugs. Dass die Verteidigung nun behaupte, dass Haselsteiner nur eine alte Schuld beglichen habe und einen fälligen Kaufpreis über 5 Mio. Euro wegen für ein erworbenes Aktienpaket überwiesen bzw. erfüllt habe, stimme nicht. Es habe "keinerlei rechtliche Pflicht" und "keine Fälligkeit" gegeben. Und überhaupt: "Wozu braucht es dann eine Garantieerklärung", fragte die Oberstaatsanwältin. Diese berichtete auch von einem "emotionalen Telefonat", in dem Haselsteiner Benko zur Rede gestellt habe und ultimativ die Rückzahlung gefordert habe.
Jagdgewehr "absolutes Luxusgut"
Zum Jagdgewehr führt die Anklägerin aus, dass es sich dabei um ein "absolutes Luxusgut" gehandelt habe - unter anderem mit goldverzierten Initialen Benkos. Eigentümer des Gewehrs sei die Signa Holding gewesen, die es auch gekauft habe. Der Holding-"Machthaber" Benko habe das Gewehr ganz klar - nach der Insolvenz der Signa Holding - zu Hause vor den Gläubigern "verborgen": "Er wollte es selber erhalten und verwenden zu Lasten der Gläubiger." So habe der Unternehmer auch im April 2024 - Monate nach der Holding-Insolvenz - noch einen europäischen Waffenpass beantragt.
Haselsteiner im Zeugenstand
Der 82-jährige Strabag-Gründer, Industrielle und frühere Liberales Forum-Politiker Haselsteiner ist ein langjähriger Geschäftspartner Benkos sowie Signa-Investor und Anteilseigner. Er ist für Mittwochvormittag als Zeuge geladen - es handelt sich um die erste Zeugenaussage Haselsteiners in einem Strafprozess im Rahmen der gesamten Signa- bzw. Benko-Causa.
Benko kam kurz vor Prozessbeginn um 8.45 Uhr zum ersten Mal nicht direkt aus der Untersuchungshaft in der Innsbrucker Justizanstalt in das Landesgericht, sondern quasi von zu Hause, aus dem elektronisch überwachten Hausarrest. Denn Mitte Oktober war es zu einem Paukenschlag gekommen und Benko im Zuge einer Haftprüfungsverhandlung die Fußfessel genehmigt worden. Seitdem lebt der Tiroler in einer Mietwohnung in der Landeshauptstadt. Der Start der Verhandlung fand unter regem Medieninteresse statt, wenngleich dieses bei weitem nicht mehr so groß war wie in den ersten beiden Prozessen gegen den früheren Immobilien-Tycoon im vergangenen Jahr. Rund 25 Medienvertreter waren akkreditiert und füllten die vorderen Reihen.