"Wie gut fühlen Sie sich über Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in bei der Meldung von Missständen ("Whistleblowing") informiert?" © ARS Akademie
Meldung von Missständen am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Compliance-Thema. Aber knapp 60 Prozent der Österreicher:innen kennen ihr Beschwerderecht nicht.
Eine aktuelle repräsentative TQS-Umfrage im Auftrag der ARS Akademie, Österreichs größtem privaten Anbieter von Fachseminaren zu Recht und Wirtschaft, kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: Auf die Frage, ob es in Österreich einen gesetzlichen Schutz für "Whistleblower" gibt, haben 8 % der Österreicher:innen mit Nein und 52 % mit "Weiß ich nicht" geantwortet. Nur 41 % haben die Frage richtig mit Ja beantwortet: Die Identität der Arbeitnehmer:innen, die Missstände und Rechtswidrigkeiten am Arbeitsplatz wie zum Beispiel Korruption melden, muss nach der in österreichisches Recht umgesetzten EU-Whistleblowing-Richtlinie von 2019 geschützt werden, sodass es vonseiten des Arbeitgebers zu keinen Repressionen gegen den/die Hinweisgeber:in kommen kann.
"Die Ergebnisse unserer österreichweiten Umfrage zeigen, dass es beim Thema Whistleblowing noch großen Aufholbedarf gibt", sagt Richard Melbinger, Geschäftsführer der ARS Akademie. "Das Informationsdefizit bei den Arbeitnehmer:innen weist auch auf unzureichende Information seitens der Arbeitgeber hin. Denn Arbeitgeber mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, entsprechende anonyme Beschwerdestellen einzurichten und, wenn dies nicht möglich ist, ihre Mitarbeitenden über externe Anlaufstellen zu informieren. Das ist ein wichtiger Teil der Compliance und Unternehmen machen sich strafbar, wenn sie diese rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen."
Vorarlberg fühlt sich und ist auch am schlechtesten informiert
Bei der im März 2026 durchgeführten Umfrage wurde einerseits erhoben, wie gut man sich über die eigenen Rechte bei der Meldung von Missständen informiert fühlt, und andererseits wurde das Wissen zu Meldestellen und gesetzlichem Schutz konkret abgefragt. Die Ergebnisse zeigten teils größere Unterschiede zwischen Selbsteinschätzung und tatsächlichem Wissen sowie zwischen den einzelnen Bundesländern:
• Die Steirer:innen fühlen sich überdurchschnittlich gut informiert (61 % fühlen sich sehr bzw. eher gut informiert) und haben auch mit rund 49 Prozent den höchsten Anteil an richtigen "Ja"-Antworten auf die Frage nach dem Rechtsschutz.
• Die Kärntner:innen hingegen schätzen sich schlechter ein (60 % fühlen sich eher bzw. sehr schlecht informiert) und lagen auch am häufigsten falsch (13 %).
• In Salzburg antworteten zwar nur zwei Prozent falsch zum Beschwerderecht, aber das Bundesland hatte dafür die meisten "Weiß ich nicht"-Nennungen mit über 60 Prozent.
• Tirol fühlt sich am besten informiert (insgesamt 62 %), hat aber den höchsten "Weiß ich nicht"-Anteil bei der Frage nach dem gesetzlichen Whistleblower-Schutz (55 %).
• Noch mehr Aufholbedarf gibt es in Vorarlberg: Die Vorarlberger:innen fühlen sich am schlechtesten informiert (63 % eher bzw. sehr schlecht informiert) – und sind es auch: Sie wissen am wenigsten von allen Österreicher:innen, wem sie Missstände melden können (51 %), haben den zweithöchsten Anteil an Falsch- als auch an "Weiß ich nicht"-Antworten (11 % bzw. 59 %).
Männer und Ältere besser informiert als Frauen und Jüngere
Auch Geschlecht und Alter machten einen Unterschied: Männer fühlen sich besser informiert als Frauen und liegen mit ihren Kenntnissen auch minimal vorne. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse: Je älter man ist, desto höher die Selbsteinschätzung und desto größer auch das tatsächliche Wissen. "Ein Grund dafür könnte sein, dass Männer nach wie vor stärker in Führungspositionen vertreten sind als Frauen. Naturgemäß steigt mit dem Alter auch der Anteil an Führungskräften. Je höher also die Position, desto besser weiß man Bescheid", so die Interpretation von ARS-CEO Richard Melbinger. "Allerdings sollten alle Mitarbeitenden, egal, aus welchem Unternehmensbereich und auf welcher Hierarchiestufe, Kenntnis über grundlegende rechtliche Vorgaben haben. Denn es betrifft alle." (red.)
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Veranstaltungshinweis:
Tagung Compliance – Compliance im Orbit von Recht & Verantwortung
Donnerstag, 16. April 2026 in der ARS Akademie (Uraniastraße 1, 1010 Wien)
Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen in Arbeitsrecht, Criminal Compliance, Kartellrecht und Datenschutz, ergänzt durch die wachsende Bedeutung von ESG und Nachhaltigkeit.