VfGH wies Anträge von ehemaligen Bankkunden zurück © APA - Austria Presse Agentur

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in der Causa Commerzialbank Mattersburg entschieden, dass der Bund nicht für Schäden haftet, die Kunden durch die Insolvenz einer Bank erlitten haben. Diese Regelung sei verfassungskonform, es bestehe keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Die Bankenaufsicht solle den Finanzmarkt schützen und nicht den einzelnen Anleger.

Rund 30 ehemalige Kunden der Commerzialbank hatten Amtshaftungsklagen gegen den Bund und Anträge auf Aufhebung der Bestimmung, wonach die Republik gegenüber Kunden nicht hafte, eingebracht, weil sie diese für verfassungswidrig hielten. Der VfGH hat diese Anträge nun abgewiesen. Die Entscheidung wurde den Betroffenen am Dienstag zugestellt. Auch das Land Burgenland hatte den Bund über die Energie Burgenland und das Regionalmanagement (RMB) geklagt und eine Prüfung der Bestimmung angeregt.

Der VfGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Finanzmarktaufsichtsrecht darauf abziele, das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzmarktes zu gewährleisten. Den Kunden solle so Vertrauen in das System ermöglicht werden. Ziel sei es aber nicht, die einzelnen An- und Einleger schadenersatzrechtlich vor Aufsichtsfehlern zu schützen, hieß es.

Die Bestimmung verletzt laut VfGH den Gleichheitsgrundsatz nicht und ist folglich nicht verfassungswidrig. Anspruch auf Amtshaftung hätten lediglich Banken und Unternehmen, die der Aufsicht unterliegen. Die Klagen von Kunden gegen den Bund, wie etwa vom Land Burgenland, haben daher kaum Aussicht auf Erfolg.

Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sagte gegenüber der APA, die Klarstellung des VfGH sei aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erfreulich und gehe über den Kriminalfall der Commerzialbank Mattersburg hinaus. Auch Anleger, die von einem Fonds oder einer Versicherung geschädigt würden, könnten nun nicht mehr aus der Aufsichtstätigkeit der FMA und OeNB Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich ableiten. In der Causa Commerzialbank sind gegen die Republik Österreich derzeit 42 Amtshaftungsklagen anhängig, mit denen insgesamt Schadenersatz in Höhe von knapp über einer Milliarde Euro aus der Staatskasse gefordert wird. In 22 Fällen gibt es bereits eine erstinstanzliche Entscheidung. Bisher wurden alle Klagen abgewiesen.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sieht den Weg zu einer Amtshaftung durch die Republik aber "nicht verschlossen". Der VfGH habe lediglich einen Passus des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes geprüft. Zum einen gebe es aus seiner Sicht aber auch andere Organe, denen man Kontrollversäumnisse vorwerfen könne, zum anderen bleibe noch der Gang zum EuGH. Diese Option werde das Land prüfen. "Es kann nicht sein, dass sich der Bund wegduckt und 10.000 Sparer durch die Finger schauen, obwohl Versäumnisse von Bundesbehörden offensichtlich sind", betonte Doskozil gegenüber der APA. ÖVP-Klubobmann Markus Ulram sprach hingegen von einer "Abfuhr", die der VfGH dem Land erteilt habe, und forderte die SPÖ Burgenland dazu auf, "endlich selbst für Aufklärung zu sorgen".

Unter anderem war es Anwalt Ernst Brandl, der sich an den VfGH gewandt hatte. Er erklärte gegenüber der APA am Dienstag, man akzeptiere die Entscheidung, teile die Ansicht des Gerichtshofs aber "naturgemäß nicht". Die Aufsicht habe die Machenschaften des Bankvorstands jahrelang ignoriert und dadurch Menschen, die im Vertrauen auf die Aufsicht ihre Ersparnisse bei einer Bank eingelegt hatten, enttäuscht: "Das trägt aus unserer Sicht nicht dazu bei, das Vertrauen in den Finanzmarkt zu fördern." Auch widerspreche es dem "Mission Statement" der FMA, wonach der Schutz der Anleger ein wesentlicher Teil der Aufgabe der FMA sei. Brandl verwies weiters darauf, dass Privatpersonen und Unternehmer für Schaden verantwortlich seien: "Wie der Fall Commerzialbank Mattersburg und die Entscheidung des VfGH zeigen, kann der Gesetzgeber staatliche Organisationen ganz einfach von dieser Verantwortung befreien. Das sendet ein katastrophales Signal an die Gesellschaft."