123-Transporter hat viele Kautionen nicht zurückgezahlt © APA - Austria Presse Agentur
Über den Betreiber der Marke 123-Transporter in Österreich, die 123 Shared Mobility GmbH in Ternitz (Niederösterreich), ist am Landesgericht Wiener Neustadt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden. Forderungen können bis 31. Dezember angemeldet werden. Über den Sanierungsplan wird am 29. Jänner 2026 abgestimmt. Zahlreichen Kunden wurde die Kaution nicht zurücküberwiesen. Der frühere Flottenpartner wies am Dienstag die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Als Masseverwalter fungiert die Leeb & Weinwurm Rechtsanwälte GmbH. Die erste Tagsatzung findet am 15. Jänner 2026 statt. Gläubigern wird eine Quote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, angeboten, informierte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV). Betroffen sind laut Creditreform rund 70 Gläubiger und "eine Vielzahl von Kunden" sowie fünf Dienstnehmer. Die Passiva betragen 4,7 Mio. Euro, der Großteil davon ergebe sich aus Kautionsrückzahlungsansprüchen. Bei der Arbeiterkammer (AK) sind in den vergangenen Jahren tausende Beschwerden wegen Abbuchungen eingelangt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 2024 und 2025 drei Verbandsklagen im Auftrag des Sozialministeriums wegen Vertragsklauseln eingebracht, Entscheidungen liegen dazu noch keine vor.
In den Wochen vor der Insolvenz berichteten Betroffene laut dem VKI von der Abbuchung von Vertragsstrafen durch 123-Transporter wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rauchen im Fahrzeug. Zahlreiche Kunden warten zudem noch auf die Rückzahlung der Kaution, die je nach Mietdauer bei 500 oder 1.000 Euro lag. Sollten diese Beträge vom Unternehmen nicht auf einem eigenen Treuhand- oder Sonderkonto verwahrt worden sein, bestehe kein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht, sagte Petra Leupold, Leiterin Recht beim VKI, auf APA-Anfrage. Anders als bei Wohnungskautionen nach dem Mietrechtsgesetz, die im Insolvenzfall abgesichert sind, müsste in diesem Fall die Kaution als Gläubigerforderung angemeldet werden. Die Gebühr dafür beträgt 31 Euro.
VKI sieht unzulässige Klauseln zu Kautionen
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Webseite von 123-Transporter ist angeführt, dass der Vermieter "bis zur Rückzahlung frei über den Kautionsbetrag verfügen" dürfe. "Er ist nicht verpflichtet, die Kaution auf einem speziellen Kautionskonto zu verwahren oder in anderer Weise von seinem sonstigen Vermögen zu trennen", heißt es in den Regelungen, über die auch "Der Standard" berichtete. Die AGB-Bestimmungen zur freien Verfügbarkeit über diesen Betrag sind nach Ansicht von Leupold "rechtlich unzulässig und damit unwirksam, weil sie Verbraucher im Ergebnis dazu verpflichten, ungesichert Kredit zu gewähren".
Die Rückzahlung der Kautionen durch 123-Transporter sei zudem nach - laut VKI ebenfalls unzulässigen - AGB-Bestimmungen nicht automatisch nach Rückgabe des Fahrzeugs, sondern zum Teil erst nach rund 60 Tagen erfolgt. Dafür sei ein eigener Antrag nötig gewesen. In Hinblick auf die übertragbaren gesetzgeberischen Wertungen zu Kautionen bei Miet- und Heimverträgen sei davon auszugehen, dass Kautionen auf einem eigenen Fremdgeld- oder Treuhandkonto gesondert verwahrt hätten werden müssen und umgehend nach Rückgabe des Transporters zu erstatten gewesen wären, erklärte Leupold.
Ehemaliger Flottenpartner weist Vorwürfe zurück
Das Unternehmen hat die Insolvenz mit dem Rückzug des Flottenpartners, der die 419 in Österreich eingesetzten Fahrzeuge bereitgestellt hatte, begründet. Dieser habe "kurzfristig und ohne Vorwarnung vertragswidrig nahezu sämtliche Fahrzeuge aus dem System abgezogen, indem er diese systemisch und physisch deaktivierte", teilte 123-Transporter mit. Die WEBA GmbH mit Sitz im steirischen Bad Waltersdorf wies diese Vorwürfe am Dienstag gegenüber der APA zurück. Alle vertraglichen Verpflichtungen seien eingehalten worden, betonte das Unternehmen, das seit März 2022 exklusiver Flottenpartner von 123-Transporter in Österreich und Süddeutschland war.
"Am 3. September 2025 erhielt die WEBA GmbH von 123-Transporter anstelle der vertraglich vereinbarten monatlichen Zahlungen ein umfangreiches 618-seitiges Protokoll mit zahlreichen angeblichen Fahrzeugmängeln", hieß es. "Es fand zu keinem Zeitpunkt eine physische Deaktivierung der Fahrzeuge statt - weder Technikabbau noch Abschaltung. Lediglich wurden interne Wartungseinträge im Verwaltungssystem dokumentiert." Im September standen den Angaben zufolge rund 93 Prozent der Flotte für Vermietungen bereit, die vereinbarte Verpflichtung lag bei 80 Prozent. "Auch während der Wartungsphasen wurde die vertragliche Mindestverfügbarkeit nie unterschritten - die Geschäftsgrundlage von 123-Transporter war somit jederzeit gewährleistet", hielt die WEBA GmbH fest. Das Unternehmen habe einer vorzeitigen Beendigung der Partnerschaft zugestimmt, "um weiteren wirtschaftlichen und reputativen Schaden zu verhindern". "Sollten weitere unbegründete Anschuldigungen folgen, werden wir rechtliche Schritte einleiten", erklärte WEBA-Geschäftsführer Kurt Wilfinger.
Zuletzt hatten die Baumarktketten Obi und Hornbach laut Medienberichten erklärt, die Zusammenarbeit mit 123-Transporter zu beenden. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt gegen den Geschäftsführer der 123 Shared Mobility GmbH wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Veruntreuung.