Ausschilderung von Rabattpreisen im Fokus © APA - Austria Presse Agentur

Die Klagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen Intransparenz bei der Ausschilderung von Rabattpreisen im Lebensmittelhandel werden ab dieser Woche am Wiener Handelsgericht verhandelt. Am Dienstag findet der erste Verhandlungstermin für Hofer und am Mittwoch für Billa statt. Ende Jänner ist der erste Gerichtstermin für Spar angesetzt, Lidl folgt im Februar. Die Händler wollten sich zu inhaltlichen Details ihrer Klagebeantwortungen auf APA-Anfrage nicht äußern.

Der VKI klagt die Lebensmittelhändler im Auftrag des Sozialministeriums. Die Klagen drehen sich um die Umsetzung des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG), das im Sommer 2022 im Rahmen einer EU-Richtlinie novelliert wurde. Seitdem müssen Händler laut Paragraf 9a des PrAG bei Preisermäßigungen den "vorherigen niedrigsten Preis" angeben, der zumindest einmal innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung der Preisermäßigung im selben Vertriebskanal verlangt wurde. Durch die aus Sicht des VKI intransparente Ausschilderung im Lebensmittelhandel sei die genaue Ersparnis bei Rabattaktionen oft unklar.

VKI-Klagen umfassen nicht "Zwei für eins"-Rabatte

Von den VKI-Klagen nicht umfasst sind die bei Lebensmittelhändlern beliebten "Zwei für eins"-Rabatte oder Sortimentsaktionen (z.B. -25 Prozent auf Bier). Bei diesen Preisaktionen prüfe man auch rechtliche Schritte, hieß es vom VKI auf APA-Anfrage.

Der Handelsverband wollte zu den laufenden Verfahren des VKI gegen einzelne Händler keine Stellungnahme abgeben. Für Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will sind die regulativen Vorschriften zur Auszeichnung von Preisen und Rabatten aber "in kaum einem Land weltweit so streng" wie in Österreich. "Mit den neuen Vorgaben rund um den Grundpreis wird es noch komplexer und schwerer einzuhalten", sagte Will zur APA. Der Anspruch der heimischen Lebensmittelhändler sei es, alle Preise und Aktionen bei sämtlichen Artikeln in allen Filialen stets korrekt und transparent auszuloben. "Bei 150.000 Beschäftigten in 9.400 Geschäften mit teilweise über 20.000 Produkten im Sortiment kann es aber vereinzelt vorkommen, dass menschliche Fehler passieren", betonte der Interessenvertreter. Von einer Täuschungsabsicht des Handels könne "jedenfalls keine Rede sein".