Wertsicherung von Mietverträgen und Mietbremse im Fokus © APA - Austria Presse Agentur

Das neue Mietpreis- und Wohnpaket der Regierung ist in der Begutachtung auf teils starken Gegenwind gestoßen. Nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofs (OGH) wird das Mietrecht durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Mindestbefristungsdauer komplexer. Vor derartigen Eingriffen in den Wohnmarkt warnten Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Haus- und Grundbesitzerbund. Dem Gewerkschaftsbund und der Mietervereinigung geht die Novelle unterdessen nicht weit genug.

Kernstücke des Pakets sind die Wertsicherung von Mietverträgen sowie eine Bremse beim Anstieg der freien Mieten. Zudem sieht der Gesetzesentwurf längere Mindestbefristungen befristeter Mietverträge vor. Statt wie bisher drei Jahre soll somit die kürzeste Befristung eines Mietvertrags fünf Jahre dauern. Bis Ende der Begutachtungsphase am vergangenen Freitag wurden 38 Stellungnahmen abgegeben - davon stammten 25 von Institutionen.

"Vorwiegend Symptombekämpfung"

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) stellt die gesetzliche Deckelung des Mietpreises als Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern angesichts der hohen Inflation in Frage. "Die vorliegende Regelung stellt vorwiegend eine Symptombekämpfung dar, die sich überdies auch nur für Konsumenten positiv auswirkt", heißt es in der Stellungnahme. "Generell ist anzumerken, dass leistbares Wohnen vor allem durch Erhöhung des Angebots entsteht."

Die Industriellenvereinigung (IV) warnte vor "unabschätzbaren Folgen" für das Mietrecht. Das Einsparungspotenzial für Mieterinnen und Mieter sei hingegen "überschaubar", teilte die IV in der Stellungnahme mit. Gemeinden und heimische Unternehmen würden weniger verdienen mit nachteiligen Auswirkungen auf künftige Instandhaltung und Sanierung, erklärt die Interessensvertretung.

Ähnlich äußerte sich der Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB). "Derartige Eingriffe in den Wohnungsmarkt gefährden langfristig die Funktionsfähigkeit des privaten Mietwohnungsmarktes", betonte der ÖHGB. Sie würden schlussendlich zu einer "Verknappung des leistbaren Wohnraums" führen, da "notwendige Instandhaltungen, Sanierungen und Neubautätigkeiten zunehmend unrentabel werden".

"Nicht weit genug"

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) äußerte sich zurückhaltend. "In einigen Teilen gehen die geplanten Änderungen aber nicht weit genug und werden die finanzielle Situation vieler Mieterinnen und Mieter kaum merklich verbessern", gibt der ÖGB zu Bedenken. Seine Forderung: Statt einem automatischen Teuerungsausgleich sollen "die Mieten zukünftig für alle Mietverträge - egal ob im geregelten oder im freien Mietbereich - um maximal zwei Prozent pro Jahr angehoben werden dürfen".

Trotz Verbesserungen "bleiben die Grundprobleme jedoch leider bestehen, da die Maßnahmen nicht umfassend genug sind", hieß es seitens der Mietervereinigung (MVÖ). Ihr Hauptkritikpunkt ist die Befristung von Mietverhältnissen: "Zwar führt die Verlängerung der Mindestbefristung zu mehr Stabilität, sie ändert jedoch nichts am strukturellen Ungleichgewicht, das durch die Praxis der Endloskettenbefristungen entsteht."