Arbeitnehmer in der EU sollen künftig besser vor bestimmten schädlichen Chemikalien geschützt werden. Vertreter von EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich am Abend auf neue Grenzwerte für mehrere Stoffe, die unter anderem in Batterien für E-Fahrzeuge vorkommen oder in der Stahlproduktion entstehen, wie die derzeitige zypriotische Ratspräsidentschaft mitteilte. Das soll in den kommenden 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle sowie 19.000 andere Erkrankungen verhindern.

Künftig sind zudem Schutzmaßnahmen gegen Schweißrauch verpflichtend. Dieser kann laut EU-Kommission Chrom-, Nickel- und Cadmiumverbindungen enthalten, die Krebs auslösen beziehungsweise das Risiko dafür stark erhöhen können. Insgesamt betreffen die Änderungen nach früheren Angaben der EU-Kommission mehr als 2,5 Millionen Arbeitnehmer in der EU, die den Substanzen ausgesetzt sind.

Kobalt kann krebserregend sein

Mit den neuen Grenzwerten wird festgelegt, wie stark Arbeitnehmer diesen Stoffen im Laufe von acht Stunden maximal ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt und seine anorganischen Verbindungen liegt dieser Grenzwert künftig bei 0,01 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) für Partikel, die durch Nase und Mund eingeatmet werden können, und 0,0025 mg/m3 für feinere Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können. Die Substanzen werden laut EU-Kommission häufig bei der Herstellung von Batterien insbesondere für Elektrofahrzeuge und bei Herstellungsverfahren für Magnete und Hartmetalle verwendet. Die Industrie hat sechs Jahre Zeit für die Anpassung, während dieser Übergangszeit gelten höhere Grenzwerte.

In hohen Konzentrationen ist Kobalt nach Angaben des Umweltbundesamts als giftig, krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. In der EU sind nach Angaben der EU-Kommission 113.000 Arbeitnehmer dem Metall und seinen anorganischen Bestandteilen ausgesetzt.

EU-Kommission: Millionen Menschen betroffen

Mehr als 1,2 Millionen Menschen haben demnach bei der Arbeit Kontakt zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), vor allem bei der Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduktion. Dafür wird ebenso ein neuer Grenzwert festgelegt (0,00007 mg/m3) wie für die Substanz 1,4-Dioxan (7,3 mg/m3, wobei über kurze Zeit auch 73 mg/m3 zulässig sind), die laut Kommission häufig als Lösungsmittel in der chemischen und textilen Produktion sowie in Haushaltswaschmitteln verwendet wird.

Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen die Mitgliedstaaten und das Parlament die Vereinbarung noch formell bestätigen. Das ist normalerweise eine Formalie. Nach dem Beschluss sollen die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, die Regeln in ihr nationales Recht umzusetzen.

(APA)