Neben Verbrauchern soll auch die Umwelt von dem Vorhaben profitieren © APA - Austria Presse Agentur

Geht es nach einem Vorschlag der EU-Kommission, Verbraucherinnen und Verbraucher ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen - etwa für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen. "Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren statt zu ersetzen", teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden, hieß es.

So soll verhindert werden, dass Produkte unnötig weggeworfen werden. Nach Ablauf der Garantie sollen durch das Vorhaben zudem einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten geschaffen werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Waschmaschinen oder Geschirrspüler sowie zu einem späteren Zeitpunkt Tablets und Smartphones zu reparieren. So sollen Käufer für fünf bis zehn Jahre bei Herstellern einfordern können, dass Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, auch repariert werden. Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben. Konkret heißt es: "Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch."

Darüber hinaus sollen Hersteller informieren, welche Produkte sie selbst reparieren müssen. Auf einer nationalen Online-Vermittlungsplattform sollen sich Bürgerinnen und Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.

Über die Vorschläge müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten und einen Kompromiss zu den Vorschlägen aushandeln. Bis Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Vorhaben profitieren, dürfte also noch etwas Zeit vergehen.

Neben Verbrauchern soll auch die Umwelt von dem Vorhaben profitieren. Die Kommission argumentiert, dass weniger weggeworfene Produkte auch weniger Abfall und weniger Materialien zur Herstellung bedeuten würden. Somit fielen auch weniger Treibhausgasemissionen an. Geschätzt sollen über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und Abfall in Höhe von 3 Millionen Tonnen eingespart werden.

Im Verbraucherpaket auch enthalten ist ein Vorschlag für eine "Green Claims Richtlinie" über die behauptete Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen, so der Grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz. Diese solle sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche und wissenschaftlich belastbare Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen bereitstellen. "Das Recht auf Reparatur und die Kreislaufwirtschaft gehören untrennbar zusammen", so Waitz. "Kurzlebige Schrottprodukte verschwinden so vom Markt."

ÖVP-EU-Politikerin Barbara Thaler sieht im Recht auf Reparatur einen "wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit". "Wir werden uns nun im EU-Parlament genau ansehen, wie sich der Vorschlag auf europäische Unternehmen auswirken wird, um einen guten und wirtschaftlichen Weg für alle gehen zu können", so die Binnenmarktsprecherin der Volkspartei. "Eine Umkehr der Beweislast oder eine Garantie auf eine geschätzte Lebensdauer sehe ich in jeglicher Form weiterhin kritisch.“