Die Zahl der Arbeitsunfälle ist seit Jahren rückläufig © APA - Austria Presse Agentur

Die Gesamtkosten von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen betrugen im Jahr 2023 beachtliche 12,4 Mrd. Euro, geht aus einer aktuellen WIFO-Studie im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) hervor. Wobei Arbeitsunfälle nur einen kleinen Teil der Kosten ausmachten. Fast 90 Prozent der Schadenssumme entstünden durch arbeitsbedingte Erkrankungen. Den Großteil der Gesamtkosten würden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst zahlen, nämlich 58,3 Prozent.

Weitere 30,8 Prozent die Kranken- und Pensionsversicherung. 10,8 Prozent würden auf die Arbeitgeber entfallen. Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, sieht die Arbeitgeber in der Pflicht: "Jene, die den Schutz der Beschäftigten vernachlässigen, steigen mit 10,8 Prozent der Kosten extrem billig aus. Den großen Brocken tragen die Beschäftigten mit ihrer Gesundheit und herben Einkommensverlusten. Und wenn gar nichts mehr geht, werden die Menschen über Langzeitkrankenstände, Reha-Geld oder Arbeitslosigkeit ins öffentliche Auffangnetz abgeschoben."

ÖGB kritisiert "Schieflage"

Und auch der ÖGB sieht eine "Schieflage". "Während Betriebe vor allem kurzfristige Krankenstände finanzieren, schlagen sich langfristige Folgen kaum in ihren Kostenrechnungen nieder. Einkommensverluste tragen häufig die Betroffenen selbst; Kosten für Krankengeld, Rehabilitationsgeld und Invaliditätspensionen das öffentliche System", so der Gewerkschaftsbund.

Direkte Kosten vergleichbar gering

Als Basis der Berechnungen nahm das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) Behandlungskosten, betriebliche Kosten von Fehlzeiten bis hin zum Unterstützungsbedarf im privaten Kontext. "Die reinen Behandlungskosten beim Arzt oder im Spital machen mit 11,7 Prozent nur einen kleinen Teil aus. Fast 60 Prozent der Gesamtkosten entstehen durch entgangene Wertschöpfung, Produktionsausfälle und Produktivitätsverluste sowie Folgekosten für die Betroffenen", rechnete WIFO-Ökonomin Christine Mayrhuber am Mittwoch vor.

Die direkten Kosten beliefen sich auf rund 1,9 Mrd. Euro. Davon entfielen lediglich 1,4 Mrd. Euro auf die tatsächliche medizinische Behandlung im Spitals- oder Praxisbereich, während der Rest aus Zuzahlungen der Versicherten (325 Mio. Euro), informeller Angehörigenpflege (120 Mio. Euro) und Verwaltung (38 Mio. Euro) bestehe. "Tatsächlich schlagen die indirekten Kosten mit 7,3 Mrd. Euro (59,5 Prozent) zu Buche. Allein die entgangenen Bruttogehälter und Lohnnebenkosten durch Arbeitsausfall und vorzeitige Todesfälle summieren sich auf rund 4,6 Mrd. Euro", gibt Mayrhuber zu bedenken.

Psychische Erkrankungen nehmen zu

Während Arbeitsunfälle seit Jahren rückläufig seien, würden vor allem psychische Erkrankungen zunehmen. Allein im Jahr 2023 habe es über 54.000 neu aufgetretene arbeitsbedingte psychische Erkrankungen gegeben. Von den über 168.000 arbeitsbedingten Erkrankungen im Jahr 2023 entfielen mehr als vier Fünftel auf nur zwei Problemfelder: Muskel-Skelett-Erkrankungen vor psychischen Belastungen.

"Während diese beiden Krankheitsgruppen zusammen für über 80 Prozent aller arbeitsbedingten Erkrankungen stehen, finden sie im System der gesetzlichen Unfallversicherung praktisch nicht statt", betonte AK-Vertreterin Stilling. Ihr Argument: "Wenn bei über 140.000 Fällen im gesamten Jahr gerade einmal zwölf Fälle am Bewegungsapparat und kein einziger Fall einer psychischen Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden, geht das an der Lebensrealität der Menschen völlig vorbei."

ÖGB: Berufskrankheitenliste anpassen

Stilling fordert auch mehr Schutz vor arbeitsbedingtem Krebs. Mit 2.673 arbeitsbedingten Krebserkrankungen im Jahr 2023 sei die Einführung wissenschaftlich aktueller und risikobasierter Grenzwerte für gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe mehr als überfällig. Und es solle auch mehr Ressourcen und Handlungsspielraum für die Arbeitsinspektion geben.

Wie die AK fordert auch der ÖGB, die Berufskrankheitenliste "an die heutige Arbeitswelt anzupassen". Insbesondere Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates und arbeitsbedingte psychische Belastungen müssten stärker berücksichtigt werden.