T-Systems prüft in allen elf Kategorien gemäß § 11 NISV. © Gerd Altmann/Pixabay

Durch seine über 70 lokalen Security-Experten kann T-Systems alle Unternehmensbereiche abdecken und dadurch betroffene Unternehmen in allen elf Kategorien nach § 11 NISV überprüfen.

Mit der Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS-RL), die in Österreich Ende 2018 durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) umgesetzt wurde, gibt es erstmals umfassende Regelungen im Bereich Cybersicherheit auf europäischer und nationaler Ebene. Ziel ist es, ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen zu gewährleisten.

Das NISG richtet sich an Betreiber wesentlicher Dienste (BwD; öffentliche oder private Einrichtungen aus den Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserlieferung und -versorgung oder digitale Infrastruktur), Anbieter digitaler Dienste (AdD; juristische Person, die einen der folgenden digitalen Dienste anbieten: Online Marktplatz, Online Suchmaschine oder Cloud Computing-Dienst) sowie Einrichtungen des Bundes. Gemäß NISG müssen betroffene Unternehmen mindestens alle drei Jahre das geforderte Sicherheitsniveau nachweisen und haben eine Informations- und Meldepflicht bei kritischen Sicherheitsvorfällen. Die Prüfung des hohen Sicherheitsniveaus erfolgt durch sogenannte „Qualifizierte Stellen“.

Die „Qualifizierten Stellen“ nehmen damit eine zentrale Rolle ein, da sie als Prüfstellen für BwD und AdD fungieren und von diesen auch heranzuziehen sind.

T-Systems als eine der ersten Prüfstellen anerkannt
Als eine der ersten Prüfstellen in Österreich wurde T-Systems Austria als „Qualifizierte Stelle“ des BMI anerkannt. Durch seine über 70 lokalen Security-Experten kann T-Systems vollumfänglich alle Unternehmensbereiche abdecken und dadurch betroffene Unternehmen in allen elf Kategorien nach § 11 NISV (Netz- und Informationssystemsicherheitsverordnung; Verordnung des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zur Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen und näheren Regelungen zu den Sektoren sowie zu Sicherheitsvorfällen nach dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz) überprüfen. Zu diesen Kategorien zählen unter anderem Sicherheitsarchitektur, Krisenmanagement, Government und Risikomanagement, Betriebskontinuität, Erkennung und Bewältigung von Vorfällen, Identitäts- und Risikomanagement, sowie Systemwartung und Betrieb.

Begleiter zur NIS-Compliance
„Wir beschäftigen uns nicht nur aufgrund unserer eigenen Verpflichtung als Tochter der Deutschen Telekom, sondern auch durch unseren breit diversifizierten Kundenstamm aus den Bereichen kritischer Infrastrukturen bereits seit der Entwicklung der NIS-Richtlinie mit den Sicherheitsstandards von Netz- und Informationssicherheitssystemen,“ so Thomas Masicek, Chief Security Officer bei T-Systems. Diese Unterstützung reicht von fachlicher Expertise durch zertifizierte Security Experten, Gap-Analysen anhand von Best-Practices und Standards bis hin zu toolgestützten Lösungen zur Steuerung von Unternehmensprozessen. Durch das langjährige Know-how von über 70 Security-Experten in der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Erkennung von Anomalien und Implementierung von GRC-Prozessen (Governance, Risk & Compliance) ist T-Systems der ideale und sichere Begleiter für Unternehmen auf dem Weg in die NIS-Konformität. (red.)