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Energiesparende Mobilität um 3 Euro pro Tag © iStockphot/Antonio Suarez Vega

Ab 1.1.2023 ist es möglich: Dank einer gesetzlichen Änderung können Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel mit dem Pendlerpauschale kombiniert werden.

War in der Vergangenheit „entweder – oder“ die Devise, heißt es ab Jänner 2023 „und“. Durch das 2022 beschlossene Abgabenänderungsgesetz wird das Pendlerpauschale künftig nur um den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Wert des Jobtickets reduziert und fällt nicht gänzlich weg. Das bedeutet zufriedenere Mitarbeiter:innen, klimafreundlichere und kostengünstigere Dienstreisen und deutlich weniger Verwaltungsaufwand für die Betriebe.

Jobtickets sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen überlassen. Die Fahrkarte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein und kann für Dienstreisen, aber auch Wege zum Arbeitsplatz und Freizeitwege verwendet werden. Jobtickets sind frei von Sozialabgaben, Lohnnebenkosten und Sachbezügen. Das ist sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen von Nutzen. 

Kosten- und Imagevorteile
Mit Jobtickets wird der Betrieb ein Vorreiter im Klimaschutz und macht Nachhaltigkeit wortwörtlich „erfahrbar“. Das tut nicht nur dem Klima gut und reduziert den Energieverbrauch, sondern wirkt sich auch positiv auf das Unternehmensimage aus. Außerdem bringt das Jobticket eine praktische Erleichterung mit sich: Der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung von Dienstreisen wird deutlich reduziert, die Genehmigung und Nachbereitung von Dienstreisen wird beschleunigt. Zudem können oft Parkplätze am Betriebsstandort eingespart werden.

RECHENBEISPIEL
Das ist neu ab 1.1.2023
Erhält zum Beispiel eine Arbeitnehmerin ein Pendlerpauschale von 2.000 Euro und das Unternehmen stellt ihr ein Jobticket im Wert von 500 Euro (bezogen auf das Kalenderjahr) zur Verfügung, dann fällt nicht – wie bisher – das gesamte Pendlerpauschale weg, sondern die Arbeitnehmerin erhält immer noch 1.500 Euro. 
Nähere Infos: 
klimaaktivmobil.at/jobticket

Weiteres Plus: Ein Jobticket ist speziell für Lehrlinge, Auszubildende oder beim Anwerben von Fachkräften attraktiv. Im Bemühen um die besten Köpfe und Hände am Arbeitsmarkt kann es den entscheidenden Unterschied gegenüber der Konkurrenz machen.

Energiesparende Mobilität um 3 Euro pro Tag
Für Mitarbeiter:innen ist das Jobticket ein Gewinn, weil es auch zur privaten Nutzung verwendet werden darf. Es können mit einem Jobticket sowohl Dienstwege als auch Freizeitwege zurückgelegt werden. Das reduziert die Ausgaben für Mobilität und entlastet das Haushaltsbudget.

Apropos Ausgaben: Bei der Wahl des Jobtickets gibt es keine Einschränkungen. Es können reine Streckenkarten – also für einen längeren Zeitraum nur für die Strecke vom Wohnort zur Arbeit – oder auch Zeitkarten wie Jahrestickets eines Verkehrsverbunds als Jobticket angekauft werden. Und natürlich kann auch das Klimaticket Österreich als Jobticket genutzt werden. Es gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich und kostet für ein Jahr 1.095 ­Euro – also gerade einmal 3 Euro pro Tag.

RÜCKFRAGEN & KONTAKT
klimaaktiv mobil „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“
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Entgeltliche Einschaltung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)