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Benko wurde nicht rechtskräftig wegen betrügerischer Krida verurteilt © APA - Austria Presse Agentur

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Prozess gegen den früheren Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko eine "Nichtigkeitsbeschwerde zum freisprechenden Teil des Urteils" angekündigt. Das teilte WKStA-Sprecher Martin Ortner der APA am Freitag mit. Benko wurde am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck in einer Causa wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig verurteilt, ein weiterer Anklagepunkt endete indes mit einem Freispruch.

"Nach dem nunmehrigen Vorliegen der Genehmigung der Oberbehörden wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde zum freisprechenden Teil des Urteils anmelden", sagte Ortner auf APA-Nachfrage. Konkret wurde der 48-jährige Benko in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro von einem Schöffensenat freigesprochen, hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter allerdings für schuldig befunden.

Gegen den Schuldspruch hatte Benkos Verteidiger Norbert Wess bereits am Donnerstag Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Spätestens am Montag müssen die Rechtsmittel eingereicht werden. Mit der Nichtigkeitsbeschwerde werden formelle Fehler im Prozess bekämpft, mit einer Berufung die Strafhöhe.