Signa-Gläubiger könnten die Leidtragenden sein © APA - Austria Presse Agentur

Beim Insolvenzverfahren der Signa Holding kommt es zu einer wesentlichen Änderung: Beantragte die Signa Holding am 29. November 2023 noch ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, so beantragte das Unternehmen nun den Wechsel in ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, geht aus einer Aussendung des Sanierungsverwalters Christof Stapf vom Donnerstag hervor.

Der entsprechende Beschluss des Handelsgerichts Wien ließ nicht lange auf sich warten: "Dem Schuldner wird gemäß § 170 Abs 1 Z 4 IO über eigenen Antrag die Eigenverwaltung entzogen. Das Verfahren wird als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgesetzt." Und Stapf wurde zum Masseverwalter bestellt.

"Auf die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren hat der Entzug der Eigenverwaltung faktisch keine wesentlichen Auswirkungen, da bereits seit Eröffnung des Sanierungsverfahrens sämtliche Handlungen der Schuldnerin in engster Abstimmung mit dem Sanierungsverwalter erfolgten", sagte Karl-Heinz Götze vom Kreditschutzverband 1870 laut einer Aussendung. "Auch hat der Entzug der Eigenverwaltung keine Auswirkungen auf bisher vom Sanierungsverwalter eingeleiteten Restrukturierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen", so Götze.

Im Rahmen dieser Änderung, könnten jedoch die Gläubiger die Leidtragenden sein. Bei einem Verfahren mit Eigenverwaltung muss ihnen eine Quote von mindestens 30 Prozent angeboten werden, bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung sind es nur mindestens 20 Prozent der Forderungen, die im Rahmen des Verfahrens bedient werden müssen.

Laut Insolvenzantrag belaufen sich die Passiva der Holding auf 5,26 Mrd. Euro, wovon allerdings nur rund 252 Mio. Euro besichert sind. Die Quote für die Gläubiger hängt laut Stapf letztlich von den Verhandlungen über den Sanierungsplan ab. Der derzeit angebotene Sanierungsplan mit einer Quoten von 30 Prozent wurde nicht zurückgezogen, teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) in einer Aussendung mit.

Begründet wird der Verfahrenswechsel mit den Sanierungsverfahren über die Signa Prime Selection und die Signa Development Selection, an denen die Signa Holding maßgeblich beteiligt ist. Die Sanierungsplantagsatzungen sind für den 18. März angesetzt - für einen Sanierungsplan der Signa Holding zu spät. Durch den Verfahrenswechsel entfällt der Zeitdruck. Der bisherige Sanierungsverwalter Stapf übernimmt daher als Insolvenzverwalter die Geschäftsführung der Holding.

Die Sanierungsplantagsitzung der Signa Holding wurde im Rahmen des Verfahrenswechsel vom 12. Februar auf den 29. April verlegt. Das Unternehmen wird bis dahin deutlich verschlankt, alles nicht betriebsnotwendige veräußert sowie die Beteiligungsstruktur der Holding stabilisiert, geht aus der Mitteilung weiter hervor.