Die RBI-Tochter bildet eine Rückstellung © APA - Austria Presse Agentur

Im zweiten Rechtsstreit der von der EU sanktionierten russischen MKAP Rasperia Trading Limited ("Rasperia") gegen die Strabag SE und deren österreichische Kernaktionäre hat das Schiedsgericht der russischen Region Kaliningrad am Donnerstag die Strabag und die österreichischen Hauptaktionäre verpflichtet, an Rasperia 339 Mio. Euro zu zahlen. Die russische RBI-Tochter AO Raiffeisenbank will deshalb im vierten Quartal 2025 eine Rückstellung von 339 Mio. Euro bilden.

Das Urteil könne auch gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank, der 100-prozentigen Russland-Tochter der Raiffeisen Bank International (RBI), vollstreckt werden, teilte die RBI mit. Die AO Raiffeisenbank werde gegen dieses Urteil Berufung mit aufschiebender Wirkung einlegen. Zu den Hauptaktionären der Strabag gehört auch die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent an der RBI hält. Raiffeisen und UNIQA halten gemeinsam 30,4 Prozent der Strabag-Anteile. 26,9 Prozent gehören der Familie Haselsteiner, 24,1 Prozent der Rasperia.

Entschädigung für Kapitalschnitt, Dividenden und Zinsen

Der Betrag, den das russische Gericht der Rasperia zugesprochen hat, spiegelt laut RBI die "angeblich" nicht erstattete Entschädigung im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung der Strabag im Jahr 2024, nicht gezahlte Dividenden für 2024 sowie bis zum Urteil aufgelaufene Zinsen wider.

Für das vierte Quartal 2025 werde die AO Raiffeisenbank eine Rückstellung über 339 Mio. Euro bilden. Das aktuelle Urteil habe keine Auswirkungen auf das Ergebnis des RBI-Konzerns ohne Russland und auch nicht auf die harte Kernkapitalquote (CET1) von 15,7 Prozent per drittem Quartal 2025 - unter der Annahme eines vollständigen Verlusts des Eigenkapitals der AO Raiffeisenbank ohne Kompensation, erklärte die RBI.

Die Raiffeisenbank Russland hatte laut dem russischen Gerichtsregister in den letzten Tagen noch vergeblich versucht, eine Verschiebung der Entscheidung des Kaliningrader Handelsgerichts zu bewirken: Am 16. Dezember war die Durchführung eines Gutachtens beantragt worden, am 17. Dezember eine Vertagung.

Rechtsstreit als Folge der EU-Sanktionen

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Strabag-Beteiligung der Rasperia, die zumindest früher dem sanktionierten russischen Industriellen Oleg Deripaska zugerechnet wurde. Im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Deripaska im Frühjahr 2022 war seine Gesellschaft, die seinerzeit knapp 28 Prozent der Strabag-Aktien hielt, jedoch im Baukonzern de facto entmachtet worden. Rechtsmittel des russischen Aktionärs dagegen scheiterten vor österreichischen Gerichten. Auch ein geplantes Tauschgeschäft, bei dem die Raiffeisen Russland den Strabag-Anteil der Rasperia kaufen und als Sachdividende an die RBI ausschütten wollte, war im Vorjahr wegen Sanktionsrisiken geplatzt.