Paketsteuer: AK sorgt sich um Weitergabe der Kosten an Kunden © APA - Austria Presse Agentur

Die geplante Paketsteuer sorgt vor Ablauf der Begutachtungsfrist für viel Kritik. Neben dem Rechnungshof haben auch mehrere Onlinehändler sowie über 50 Privatpersonen in Stellungnahmen ihren Unmut kundgetan. Der Versandhändler Otto Austria hat von Dorda Rechtsanwälte ein Gutachten erstellen lassen. Diese stufen den Entwurf des Paketsteuergesetzes als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Die Arbeiterkammer sorgt sich um eine Weitergabe der Kosten auf die Kunden.

Sollte das nicht möglich sein, bestehe die Gefahr, dass der gestiegene Kostendruck der Unternehmen an die Paketzustellbranche weitergegeben werde, so die Arbeiterkammer (AK) in ihrer Stellungnahme. Weiters befürchtet die AK, dass die Paketsteuer nicht bei den großen Handelsplattformen wirtschaftlich hängen bleibe, sondern als Durchlaufposten an kleine Händler weitergegeben werde.

Diese Sorge teilt auch das Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel der WKO Oberösterreich. Es würden tausende heimische Kleinunternehmen getroffen, die über Marktplätze wie Amazon oder eBay verkaufen. Auch der Handelsverband gehört zu den lautstärksten Kritikern der Paketabgabe. "Die volkswirtschaftlichen Schäden stehen in keinem Verhältnis zu den erwarteten Mehreinnahmen des Staates", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Versandhändler Otto will rechtlich gegen Paketsteuer vorgehen

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) befürwortet das Ziel der Bundesregierung, Billigplattformen aus Drittstaaten "fair zu besteuern". Es sei "jedoch kritisch zu sehen, dass davon Abstand genommen wurde, die Paketsteuer nur auf Sendungen aus Drittstaaten einzuführen", so die Gewerkschaftsvertreter.

Otto-Austria-Geschäftsführer Harald Gutschi holte in mehreren Stellungnahmen zu einem Rundumschlag aus. "Wir werden aber rechtlich gegen das Gesetz vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. Europäischen Gerichtshof dagegen klagen", kündigte Gutschi an. Er sei "verärgert ohne Ende und sprachlos von der Politik".

Studie: Beschäftigungsverluste wegen Paketabgabe

Der Onlinehändler ließ sich auch ein wirtschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) erstellen. Zwar generiere die Abgabe laut Finanzministerium jährliche Mehreinnahmen von rund 280 Mio. Euro, gleichzeitig führe der damit verbundene Kaufkraftverlust zu einem Rückgang des Bruttoregionalprodukts von bis zu 299 Mio. Euro pro Jahr, so die GAW. Die Bruttowertschöpfung sinke um bis zu 238 Mio. Euro jährlich, damit verbunden seien Beschäftigungsverluste im Ausmaß von bis zu 1.900 Vollzeitäquivalenten.

Der Rechnungshof (RH) hatte bereits vergangene Woche mehrere Kritikpunkte geäußert. Durch die Paketabgabe soll die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli zum Teil gegenfinanziert werden. Genau diesen Punkt sieht der RH kritisch, da die Gegenfinanzierung nur zum Teil erfolgen könne und damit ein Risiko für eine Erhöhung der Verschuldung des Bundes bestehe. Neben neuen Aufzeichnungs-, Melde- und Zahlungsverpflichtungen für die Versandhändler und einer finanziellen Belastung der Privathaushalte würde auch ein hoher Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung entstehen, räumte das Kontrollorgan ein.

Bis Dienstagmittag gingen 20 Stellungnahmen von Institutionen und 54 Statements von Privatpersonen zum Paketsteuergesetz auf der Parlaments-Website ein. Die Begutachtungsfrist endet am 26. Mai.