Die Kitzbüheler Bergbahnen werden wohl nicht erfahren, wer hinter ihrem Großaktionär Meleda steckt. Seit über zwei Jahren herrscht darüber ein Rechtsstreit zwischen den Bergbahnen und der Liechtensteiner Meleda. Das Liechtensteiner Obergericht entschied nun in zweiter Instanz, dass die wahren Eigentümer verborgen bleiben dürfen, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Montagsausgabe). Banken dagegen kennen deren Identität.

Die Bergbahnen wollten wegen des "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz" (WiEReG), das wegen einer Anti-Geldwäscherichtlinie der EU seit 2017 existiert, die Identität der Eigentümer wissen, um sie in ein Register eintragen zu können. Nun müssen sie sich mit einem Treuhänder als wirtschaftlichen Eigentümer begnügen. Eine solche "subsidiäre Meldung" genüge, urteilte das Gericht und folgte damit einer Bestätigung des österreichischen Finanzministeriums. Ziel der Richtlinie war es, hinter Firmenkonstrukten verborgene natürliche Personen zu identifizieren.

Banken dagegen wissen laut "TT" - unter der Bedingung der Vertraulichkeit - aber Bescheid. Sie drohten, wegen der Geldwäsche-Gesetze mit einem Finanzierungsstopp von Bergbahnprojekten. Florian Zechberger, Anwalt von Meleda, meinte, dass es ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse gebe. Die Bergbahnen seien im Raum Kitzbühel eine "politisch relevante Größe. Deren angebliches Informationsbedürfnis beruht auf der Befriedigung der eigenen Neugier", sagte er. "Unsere Befürchtung ist, dass die Bergbahn diese Informationen nicht vertraulich handhabt", so Zechberger.

(APA)