Ex-Wirecard-Chef Braun (r.) soll Schadenersatz leisten © APA - Austria Presse Agentur

Das Landgericht München hat den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere ehemalige Vorstände des Unternehmens zur Zahlung von insgesamt 140 Mio. Euro Schadenersatz plus Zinsen verurteilt. Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredits und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird (Az.: 5 HK O 17452/21).

Mit einem Teil der Klage scheiterte Jaffé allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen. Zwar attestierte Krenek auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das führt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung. Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten.

Bei den drei Vorständen sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, sie hätte nach fragwürdigen Vorgehensweisen bei der Kreditvergabe misstrauisch werden müssen.

Im Einzelnen ging es bei dem Verfahren um einen Kredit von über 100 Millionen sowie die Zeichnung von Schuldverschreibungen über weitere 100 Millionen gegenüber einem Unternehmen namens OCAP. Dass der Schaden nur bei 140 Millionen liegt, geht darauf zurück, dass ein Teil des Kredits mit 60 Millionen aus den später gezeichneten Schuldverschreibungen getilgt wurde.

Selbst nach der Verurteilung zu Schadenersatz ist ungewiss, wie viel Geld der Insolvenzverwalter für die Gläubiger letztlich bekommen kann. Die Manager haften zwar mit ihrem Privatvermögen, es ist aber mehr als fraglich, dass dieses dafür ausreichen würde. Wirecard hatte für die Vorstände und Aufsichtsräte zwar auch eine Manager-Haftpflicht abgeschlossen, die die geforderte Summe decken könnte. Aber bei Straftaten von Managern zahlen Manager-Haftpflichtversicherungen nicht.

Braun steht mit zwei anderen Managern wegen Betrugsverdachts vor Gericht, der ehemalige Vertriebsvorstand Jan Marsalek ist untergetaucht. Dem ehemaligen stellvertretenden Aufsichtsratschef Stefan Klestil hingegen werden keine Straftaten vorgeworfen.

Klestils Anwälte zeigten sich nach der Entscheidung zufrieden. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters kommentierte das Urteil dagegen nicht.