Der EuGH erklärte Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig © APA - Austria Presse Agentur

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt. Hintergrund ist eine Bestimmung, wonach Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften in der EU in allen Fällen für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Diese Regelung ist ungültig, entschieden die Richter nun am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen: C-37/20, C-601/20).

Denn damit werde schwerwiegend in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten eingegriffen. Die Bestimmung sei nicht auf das absolut Erforderliche beschränkt und stehe auch nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den erklärten Zielen der Richtlinie. Die betroffenen Personen seien nicht gut genug gegen den Missbrauch der Daten geschützt. Die Regelung soll von nun an nicht mehr angewendet werden.

Hintergrund der Entscheidung sind Klagen gegen die luxemburgische Umsetzung der Richtlinie. Die Kläger hatten erfolglos beantragt, den Zugang der breiten Öffentlichkeit zu ihren Daten zu beschränken. Sie fürchteten Erpressung oder Entführungen.