EU will Bauern gegen die Marktmacht der Großkonzerne schützen © APA - Austria Presse Agentur

Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedstaaten eingeleitet, da diese EU-Vorschriften zum Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor nicht umgesetzt haben sollen. Zu diesen Ländern zählt auch Österreich. Nun sind zwei Monate Zeit für eine Reaktion.

Durch die Richtlinie aus dem Jahr 2019 soll der Schutz aller europäischen Landwirte sowie kleiner und mittlerer Lieferanten vor 16 unlauteren Handelspraktiken größerer Käufer in der Lebensmittelversorgungskette gewährleistet werden. Zu den unfairen Praktiken, die verboten werden sollen, gehören unter anderem verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen von Bestellungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und die Ablehnung schriftlicher Verträge.

"Im Einklang mit der Richtlinie werden Landwirte und kleine und mittlere Lieferanten sowie die sie vertretenden Organisationen die Möglichkeit haben, Beschwerden gegen solche Praktiken seitens der Käufer einzureichen", hieß es dazu heute von Seiten der Europäischen Kommission in einer Aussendung.

Die NEOS übten heute Kritik an Landwirtschaftsminister Elisabeth Köstinger (ÖVP): "Das EU-Verfahren gegen Österreich zeigt die Schieflage am österreichischen Lebensmittelmarkt. Nach wie vor wird in Österreich zugunsten der Handelsriesen und nicht der Bäuerinnen und Bauern entschieden. Verantwortlich dafür ist Köstinger und die ÖVP, die sich offenbar immer nur als Partei der kleinen Landwirtschaftsbetriebe aufspielt. Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung."

Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es Dienstagnachmittag, dass die für die Umsetzung der Richtlinie notwendigen Gesetzestexte vom zuständigen Wirtschaftsministerium bereits vorgelegt wurden uns sich regierungsintern in Abstimmung befinden. Sie sollen in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen und zeitgerecht mit Jahresbeginn 2022 in Kraft treten.