Benko muss sich erneut in Innsbruck vor Gericht verantworten © APA - Austria Presse Agentur
Der nicht rechtskräftig verurteilte Signa-Gründer René Benko muss sich ab kommenden Mittwoch erneut wegen betrügerischer Krida vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Für den Prozess gegen ihn und eine Mitangeklagte wurden mit dem 10. und 16. Dezember zwei Prozesstage anberaumt. Die beiden sollen laut Anklage im Zuge der Signa-Insolvenz 370.000 Euro an Vermögenswerten beiseite geschafft haben, indem sie Geld, Schmuck und Uhren in einem Tresor versteckt haben sollen.
Beiden drohen ein bis zehn Jahre Haft. Bei der Zweitangeklagten dürfte es sich um Benkos Ehefrau Nathalie Benko handeln - offiziell bestätigt wurde das bisher aber nicht. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll der gefallene Immobilien-Tycoon, der derzeit in seiner Heimatstadt Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro in einem Tresor in einem Haus von Angehörigen verborgen haben. Der Signa-Gründer wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.
Möglicherweise Urteil schon am ersten Prozesstag, vier Zeugen geladen
Der Tiroler Unternehmer und seine Mitangeklagte, die von den Rechtsanwälten Norbert Wess und Michael Hohenauer vertreten werden, müssen sich vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul verantworten. Die Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal ist jeweils ganztägig von 9.00 bis 18.00 Uhr angesetzt. Ob beide Prozesstage in Anspruch genommen werden müssen, wurde in Justizkreisen - angesichts des relativ unkomplizierten, vorgeworfenen Sachverhalts - indes bezweifelt. Somit könnte eventuell schon am kommenden Mittwoch ein Urteil fallen, erfuhr die APA.
Am ersten Prozesstag stehen jedenfalls die Eröffnungsplädoyers von WKStA und Verteidigern am Programm, die insgesamt vier Zeugen waren für beide Prozesstage geladen. Die Verhandlung wird - wie bereits beim ersten Krida-Prozess gegen Benko im Oktober - unter großer medialer Präsenz über die Bühne gehen. Das Interesse ist mit 50 Medienvertretern im Saal annähernd gleich groß wie beim Prozessauftakt in der Causa Signa. Das Verfahren wird erneut mit erhöhtem Saalschutz und Sicherheitskontrollen abgehalten werden, sagte Gerichtssprecherin Birgit Fink zur APA. Für Gerichtskiebitze gibt es daher erneut nur wenige Plätze, die in den Morgenstunden des jeweiligen Verhandlungstages am Gericht vergeben werden.
Nicht rechtskräftige Verurteilung zu zwei Jahren Haft im Oktober
Bei der ersten Verhandlung wegen betrügerischer Krida war Benko nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter wurde er für schuldig befunden. In einem zweiten Anklagepunkt rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Innsbrucker Immobilie wurde der ehemalige Unternehmer hingegen freigesprochen. Sowohl Benko-Anwalt Wess als auch die WKStA brachten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Wess meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, die Korruptionsstaatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Teilfreispruch. Benko hatte sich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig bekannt und warf der WKStA "Zynismus" vor. Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten, sondern verwies auf eine mit seinen Verteidigern bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung.
Die WKStA ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft.