Mahrer und Kopf wurden angezeigt © APA - Austria Presse Agentur

Eine Wiener Anwaltskanzlei hat Anzeige gegen die Wirtschaftskammer-Spitze wegen früherer Pensionskassenzahlungen für Generalsekretär Karlheinz Kopf erstattet, berichtet die "Kronen Zeitung" (Samstag-Ausgabe). Die WKÖ weist die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Untreue scharf zurück: Es habe zwar eine Vereinbarung gegeben, die sei angesichts einer neuen, geänderten Rechtsauskunft aber schon 2021 rückabgewickelt und rund 250.000 Euro rücküberwiesen worden.

Man habe "aufgrund der dichten Verdachtsmomente" Anzeige erstattet - auch zu zehn weiteren Fällen, zitiert die "Krone" Anwalt Manfred Arbacher-Stöger. Angezeigt hat die Kanzlei WKÖ-Präsident Harald Mahrer, Generalsekretär Kopf und dessen Stellvertreter Herwig Höllinger. Sie hätten eine Sonderpensionsregelung für Kopf (ab 2018) unterschrieben, obwohl es eine solche in der Kammer seit 2012 eigentlich nicht mehr gegeben habe, wird der WKÖ-Spitze in der Sachverhaltsdarstellung vorgeworfen. Es stelle sich also, so die "Krone", die Frage, ob Geld aus der von den Mitgliedern zwangsweise entrichteten Kammerumlage gesetzeswidrig verwendet wurde.

Geprüft wird die Sachverhaltsdarstellung von der Staatsanwaltschaft Wien, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sie ihr abgetreten. Die WKÖ - der die Anzeige noch nicht vorliegt - wies die Vorwürfe zurück. Man habe sich immer "sauber an Regeln" gehalten, sagte Mahrer. "Es existieren für keine Funktionäre der WKÖ Pensionsvereinbarungen oder Pensionszahlungen", wurde in einer Stellungnahme gegenüber der APA betont.

Für Kopf habe es früher eine Pensionskassen-Vereinbarung gegeben. Diese sei aber "in keinem Zusammenhang mit der im Jahr 2012 abgeschafften Pensionsregelung für Mitarbeiter der WKÖ" gestanden - und im Dezember 2021 wieder aufgelöst worden, weil es im Zuge einer standardgemäßen Überprüfung eine geänderte Rechtsauskunft gab.

Bei Kopfs Eintritt im Mai 2018 habe man die Vereinbarung intern und von zwei externen Fachjuristen prüfen lassen, sie hätten sie für rechtlich korrekt befunden. Im August 2021 habe man im Zuge einer standardmäßigen internen Überprüfung eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt - und die sei "zu einem anderen Ergebnis als die Rechtsauskunft von 2018" gekommen. Daher habe die Kammer umgehend die Rückabwicklung eingeleitet, die Pensionskasse habe im Dezember 2021 252.211,52 Euro an die WKÖ rücküberwiesen.

Für die Opposition bot die Anzeige Anlass zu Kritik. Trotz gegenteiliger Beteuerung der WKÖ-Spitze "stinke" die Sache "beträchtlich", befand FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. Es sehe - wegen der Rückzahlung 2021 - "klar danach aus, dass man offenbar ertappt wurde", forderte er in einer Aussendung den Rücktritt von Kopf und Mahrer. Seitens der NEOS forderte Wirtschaftssprecher Gerald Loacker "volle Aufklärung". "Die Kammermitglieder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür ihre Zwangsbeiträge verwendet werden. Mahrer und Kopf müssen daher unverzüglich alle Verträge offen legen und die Causa rasch und lückenlos aufklären", verlangte Loacker in einer Aussendung.