Regulierungsbehörde will "Wettbewerbselement" in der Grundversorgung © APA - Austria Presse Agentur

Im Zuge der Energiekrise ist auch die gesetzlich verankerte Grundversorgung deutlich öfter zum Tragen gekommen. Aktuell werde in Zusammenhang mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) hierfür ein neues Ausschreibungsmodell diskutiert, "unsere Idee war es, hier ein Wettbewerbselement hineinzubringen", sagte der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, am Montag.

Die Energiekrise hat zu einem massiven Anstieg der Strom- und Gaspreise geführt, in einigen Fällen haben Anbieter auch Verträge gekündigt. Gleichzeitig gab es für Neukundinnen und -kunden nur wenige und vor allem teure Angebote auf dem Markt. Das hat das Interesse an der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtung zur Grundversorgung angefacht. Verbraucher und Kleinunternehmen können sich gegenüber jedem Strom- oder Gasanbieter auf diese Grundversorgung berufen und müssen dann beliefert werden. Dabei zahlen Kundinnen genauso viel, wie die meisten anderen Kunden bei diesem Anbieter. Den Grundversorgungstarif muss jeder Energielieferant auf seiner Webseite veröffentlichen.

Es gehe also um die Frage, "was passiert denn eigentlich mit jenen Kundinnen und Kunden, die aus welchen Gründen auch immer keine Vertrag mehr haben", sagte Urbantschitsch bei einem Pressegespräch. Etwa, wenn der Anbieter pleite geht oder sich vom Markt zurückzieht, oder wenn Kunden untätig geblieben sind und der Vertrag ausläuft. "Dafür soll es einen Auffangtatbestand geben", so der E-Control-Vorstand. Eine solche "Grundversorgung neu" oder auch "Basisversorgung" soll dann sicherstellen, dass diese Menschen weiter mit Strom und Gas versorgt werden.

"Unsere Idee war es, hier ein Wettbewerbselement hineinzubringen", sagte Urbantschitsch. So könnte die Grundversorgung in einem bestimmten Gebiet, etwa einem Bundesland, mittels Ausschreibung für ein Jahr oder zwei Jahre an einen Versorger vergeben werden. Zum Zug komme dabei jener Versorger, der den günstigsten Tarif bietet. In der aktuellen Diskussion gehe es vorrangig um die Grundversorgung mit Strom. Positiv an einem solchen Ausschreibungsmodell sei etwa, dass die Grundversorgung dann nicht notwendigerweise vom lokalen Anbieter bereitgestellt werden müsse und "es wäre kein regulierter Preis", sagte der E-Control-Vorstand.