Laut Stadt sind Mehrkosten für den Netzausbau zu verzeichnen © APA - Austria Presse Agentur
Wien dehnt die Dienstgeberabgabe auf weitere Personenkreise aus, um damit den Ausbau der U-Bahn zu finanzieren. Künftig sind auch freie Dienstverhältnisse umfasst. Zudem wird die Altersgrenze aufgehoben. Die Anpassung soll Mehreinnahmen von jährlich etwa 17 Mio. Euro bringen, wie das Büro von Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) der APA mitteilte.
Die Wiener Dienstgeberabgabe besteht seit 1970 und dient zweckgebunden der Finanzierung des U-Bahn-Baus. Zahlen muss sie - wie der Name schon sagt - der Arbeitgeber. Der Abgabensatz beträgt 2 Euro pro Person und Arbeitswoche, er soll unverändert bleiben.
Mehreinnahmen sollen Teuerung abfedern
Mit der Einbeziehung freier Dienstverhältnisse wird die Gebühr jedoch an die bestehende Regelung bei der Kommunalsteuer angeglichen. Von dieser seien die Betroffenen bereits erfasst, wurde betont. Ebenso stieg laut Rathaus zuletzt die Zahl der Beschäftigten ab 55 Jahren. Mit der geplanten Aufhebung der Altersbefreiung sind künftig auch diese Dienstverhältnisse erfasst.
Die Zweckwidmung der Dienstgeberabgabe für den U-Bahn-Bau bleibt laut Büro Novak unverändert. Die zusätzlichen Einnahmen von 17 Mio. Euro sollen unter anderem die durch die Inflation gestiegenen Aufwände für den Ausbau des Öffi-Netzes kompensieren. Derzeit wird in Wien an der neuen Teilstrecke der U2 bzw. der Errichtung der U5 gewerkt.
Ab wann die neue Regelung genau in Kraft tritt, ist noch offen. Die entsprechende Gesetzesvorlage befindet sich derzeit in Begutachtung. Laut Rathaus ist die Umsetzung jedoch im ersten Quartal des kommenden Jahres vorgesehen.