Prozess um VW-Dieselskandal in Wien geht weiter © APA - Austria Presse Agentur

Im Handelsgericht Wien ist am Donnerstag das weitere Vorgehen in einem der insgesamt sechszehn österreichischen Zivilprozessen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den VW-Konzern bezüglich des Abgasskandals entschieden worden. Die Richterin will noch betroffene Autokäuferinnen und Autokäufer befragen und ein Gutachten einholen, bevor sie ein Urteil fällt. Derweil gehen die Blicke in Richtung Oberster Gerichtshof (OGH), denn einige Rechtsfragen sind noch offen.

Zu Beginn der Verhandlung lotete die Richterin die Vergleichsbereitschaft der Parteien aus. Für VW, vertreten von Thomas Kustor und Sabine Prossinger, ist unter anderem noch offen, ob und in welcher Höhe Schadenersatz verlangt werden kann, wenn das betroffene Auto zwischenzeitlich weiterverkauft wurde. Damit sei der Weg zum OGH unumgänglich, solange die Frage nicht höchstgerichtlich geklärt ist.

Allgemein hakt es noch in der Frage der Schadenersatzhöhe. Der OGH stellt es den Gerichten in seiner Rechtsprechung frei, den Schaden zwischen 5 und 15 Prozent zu schätzen. Nach Ansicht des VKI, vertreten durch Rechtsanwalt Michael Poduschka, liegt der Schaden bei zumindest 20 Prozent des Kaufpreises.

Nach knapp eineinhalb Stunden Verhandlung war bereits Schluss - weiter geht der Prozess in Wien am 18. und 19. Juni mit Befragungen von zehn bis zwanzig repräsentativen Autokäufern. Anhand dieser Musterfälle sollen verschiedene Konstellationen geprüft werden, also in denen Betroffene das Auto etwa neu oder gebraucht gekauft und dann behalten oder weiterverkauft haben.

Die juristische Aufarbeitung des VW-Dieselskandals beschäftigt schon seit vielen Jahren Verbraucher, deren Schützer, VW, Anwälte und Gerichte. 2015 hat der VW-Konzern Abgasmanipulationen mittels spezieller Software zugegeben. Drei Jahre später brachte der VKI 16 Sammelklagen ein, an denen sich rund 10.000 Personen beteiligten. Insgesamt beträgt der Streitwert 60 Mio. Euro. In Wien geht es um rund 1.490 Betroffene und einen Schaden von rund 8 Mio. Euro.

Bisher wurde nur in einer der 16 Sammelklagen ein Urteil gefällt. Das Landesgericht St. Pölten bejahte die Haftung von VW, so der VKI, der aber gegen den aus seiner Sicht zu geringen Schadenersatz Berufung eingelegt hat. Das Gericht hatte einen Schadenersatz von durchschnittlich nur 4 Prozent des Kaufpreises vorgesehen. Das Urteil der zweiten Instanz steht noch aus.