Ein vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erlassenes Versäumnisurteil, das RBI nach einer Klage gegen den von der EU sanktionierten russischen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz zuerkannte, hat am Donnerstag Rechtskraft erlangt. Darüber informierte ein RBI-Sprecher die APA. Die Bank hat im Einklang mit europäischen Sanktionsbestimmungen nun die Möglichkeit, die Freigabe von Rasperia-Vermögen in Österreich zu beantragen.
RBI werde als nächsten Schritt bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) als der für die Freigabe der Strabag-Aktien zuständigen Sanktionsbehörde einen Antrag auf Freigabe dieser Aktien stellen, um den Schadenersatzanspruch gegen Rasperia zu vollstrecken, erklärte der Bankensprecher. Zuvor hatte die österreichische Bank angekündigt, Rasperias seit 2022 sanktionsbedingt eingefrorene 28,5 Millionen Strabag-Aktien verwerten zu wollen sowie Zugriff auf an diese russische Holdinggesellschaft nicht ausbezahlte Strabag-Dividenden und die Gelder einer Barausschüttung aus einer Strabag-Kapitalherabsetzung 2024 zu bekommen.
FMA-Entscheidung innerhalb weniger Monate erwartet
Nach einem Antrag bei der FMA wäre jedenfalls innerhalb von wenigen Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen, die aller Wahrscheinlichkeit nach RBI das österreichische Vermögen von Rasperia verwerten lassen wird. "Nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz haben wir grundsätzlich sechs Monate Zeit. Wir haben aber nicht vor, diese Frist auszuschöpfen", erklärte ein FMA-Sprecher auf APA-Anfrage am Montag.
Dass die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien Rechtskraft erlangte, steht im Zusammenhang mit der Passivität der geklagten Holdinggesellschaft im österreichischen Verfahren: Nachdem Rasperia in Wien auf eine fristgerechte Klagebeantwortung verzichtete und dies zu einem Versäumnisurteil im Einklang mit den RBI-Klagsforderungen führte, ließ die Firma mit Sitz im russischen Kaliningrad nunmehr auch die Einspruchsfrist gegen das Urteil selbst verstreichen.
2,4 Mrd. Euro und 342 Mio. Euro Schadenersatz für Rasperia in Russland
Hintergrund der Causa ist die Entmachtung des russischen Strabag-Kernaktionärs Rasperia im Strabag-Konzern, zu der es 2022 im Zusammenhang mit EU-Sanktionen gegen den zumindest damaligen Holdingbesitzer und Milliardär Oleg Deripaska gekommen war. Rasperia und Deripaska fühlten sich ungerecht behandelt. Nachdem rechtliche Schritte in Österreich gescheitert waren, hatten die Russen in ihrer Heimat mehr Erfolg: Auf Grundlage von Beschlüssen des Handelsgerichts Kaliningrad konnte die Holdinggesellschaft Schadenersatz im Ausmaß von 2,4 Milliarden Euro bei der Raiffeisenbank Russland lukrieren. Die Bank war dabei nur wegen ihrer "Verwandtschaft" zum Strabag-Kernaktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien geklagt worden, der Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Raiffeisenbank-Russland-Mutterkonzern RBI hält.
Im Zusammenhang mit der nunmehr rechtskräftigen Schadenersatzentscheidung in Österreich erwirkte Rasperia in Russland ein weiteres, bisher nicht rechtskräftiges Urteil: Das Gericht in Kaliningrad entschied am Dienstag, dass Rasperia weitere 342 Millionen Euro zustehen. Begründet wurde dies mit einem Kaliningrader Richterspruch vom Sommer, das RBI und ihrer russischen Tochterbank Schadenersatzklagen gegen Rasperia im Ausland von bis zu 2,85 Milliarden Euro erlaubte. RBI sah sich in Russland durch die Rasperia-Klage jedoch um insgesamt 3,15 Milliarden Euro geschädigt. Wie von RBI erwartet, wurde die Differenz von 300 Millionen Euro und 42 Millionen Euro Gerichtsgebühren nunmehr von Rasperia eingeklagt. Ob RBI gegen dieses letzte russische Urteil Rechtsmittel einlegen würde, stand zunächst noch nicht fest. Die Chancen auf eine Entscheidung in weiteren russischen Gerichtsinstanzen zugunsten der österreichischen Bank wurden allgemein als gering eingeschätzt. Mit einer baldigen Abbuchung der Summe von Konten der Raiffeisenbank Russland ist zu rechnen.
(APA)