Enthaftungsantrag der Verteidigung wurde nicht Folge gegeben © APA - Austria Presse Agentur

Der insolvente Signa-Firmengründer René Benko bleibt weiter in U-Haft. Das hat das Wiener Landesgericht am Donnerstagnachmittag entschieden. Einem Enthaftungsantrag seitens der Verteidigung wurde nicht Folge gegeben, die U-Haft wurde um weitere zwei Monate bis zum 26. August verlängert. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.

Das Gericht geht weiterhin von Tatbegehungsgefahr aus. Der Beschluss, demzufolge Benko den Sommer in der Justizanstalt (JA) Josefstadt verbringen müsste, ist nicht rechtskräftig. Sowohl Benkos Rechtsvertreter als auch der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gaben vorerst keine Erklärung ab. Das Gesetz sieht eine Beschwerdemöglichkeit gegen die weitere Inhaftierung vor, die binnen drei Tagen beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingebracht werden müsste. Bisher hat Benko, der am 23. Jänner in Innsbruck festgenommen wurde und sich seit 24. Jänner in U-Haft befindet, den Weg zum OLG gescheut und stattdessen beim Landesgericht für Strafsachen wiederholt Enthaftungsanträge eingebracht.

Die WKStA, die offenbar eine erste Anklage gegen Benko vorbereitet, hatte vor der heutigen Haftverhandlung auf der Fortsetzung der U-Haft bestanden und Fluchtgefahr als möglichen weiteren Haftgrund ventiliert. Das Gericht ging allerdings vom Vorliegen dieses Haftgrundes nicht aus.

Zahlreiche Vorwürfe gegen Benko

Rund um die Signa-Pleite laufen gegen Benko strafrechtliche Ermittlungen zu zahlreichen Vorwürfen. Einer der Faktenstränge wurde von der WKStA bereits in einen sogenannten Vorhabensbericht gegossen, der vermutlich den Entwurf einer ersten Anklage enthält und der bereits von den Oberbehörden geprüft wird. Sollte er genehmigt werden, könnte es zeitnahe zu einem ersten Prozess gegen Benko kommen. Welche der Causen konkret betroffen ist, wurde allerdings nicht bekannt gegeben.

In Summe ermittelt die WKStA derzeit bei zwölf Fakten gegen Benko. Bereits bekannt waren etwa Vorwürfe, wonach Benko Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt haben soll - die Staatsanwaltschaft geht deswegen unter anderem von betrügerischer Krida aus. Weitere Vorwürfe betreffen Untreue, Käuferbetrug und Gläubigerbegünstigung.