Wann Benko erstmals vor dem Kadi steht, ist derzeit nicht absehbar © APA - Austria Presse Agentur
Nachdem beim Landesgericht Innsbruck eine erste Anklage gegen René Benko wegen betrügerischer Krida eingebracht worden ist, heißt es vorerst Abwarten. Um einzuschätzen, wann gegen Benko verhandelt werden kann, muss geklärt werden, ob dieser die nicht rechtskräftige Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beeinspruchen wird oder nicht. Dafür steht Benkos Rechtsvertretung eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage zur Verfügung.
Mit einem Einspruch müsste sich das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck auseinandersetzen, wobei auch die inkriminierten Tathandlungen auf ihre Stichhaltigkeit überprüft würden. Dieser Schritt würde den weiteren justiziellen Fortgang und damit das Anberaumen einer Hauptverhandlung verzögern.
Die WKStA wirft Benko vor, im Zuge der Insolvenz seines Firmen-Netzes Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt zu haben. Zum einen geht es um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses auf der Innsbrucker Hungerburg, wobei die Summe laut WKStA "wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war", zum anderen um eine Schenkung an Angehörige von 300.000 Euro. Inkriminiert ist damit ein Gesamtschaden von 660.000 Euro. Benko droht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von einem bis zu maximal zehn Jahren.
WKStA ermittelt in zwölf Sachverhaltssträngen
Die erste Anklage ist nur ein Teilaspekt in der sehr umfangreichen Causa Signa, in der die WKStA derzeit zwölf verschiedenen Sachverhaltssträngen nachgeht. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat die WKStA mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden beläuft sich laut WKStA aktuell auf rund 300 Mio. Euro.
Benko vorerst weiter in Wien in U-Haft
Benko bleibt vorerst weiter in Wien in U-Haft, die beim Landesgericht Innsbruck angefallene Anklage wird nach APA-Informationen als sogenannter Haftakt geführt. Dass sich Benko seit fast sechs Monaten in der Wiener Justizanstalt (JA) Josefstadt in einer Einzelzelle befindet, liegt daran, dass das Wiener Landesgericht für Strafsachen grundsätzlich für sämtliche Ermittlungsverfahren der WKStA zuständig ist. Damit obliegt dem Wiener Landesgericht auch die Entscheidung über Haftanträge der WKStA. Im Fall Benko hat die Anklagebehörde Ende Jänner die Verhängung der U-Haft beantragt und auch bewilligt bekommen. Aus Sicht des zuständigen Gerichts ist bei Benko nach wie vor Tatbegehungsgefahr gegeben, sodass die U-Haft zuletzt bis zum 26. August verlängert wurde.
Verhandelt wird die betrügerische Krida deshalb in Innsbruck, weil die maßgeblichen, der Anklage zugrunde liegenden Handlungen sich im örtlichen Zuständigkeitsgebiet des Landesgerichts Innsbruck abgespielt haben. Justizkenner schließen allerdings nicht aus, dass Benkos Verteidigung einen Delegierungsantrag einbringen und um die Verlegung der Hauptverhandlung nach Wien ersuchen könnte. Dieses Ansinnen wäre insofern begründbar, als es eine kostengünstigere Variante wäre: Benko müsste nicht von der Justizwache zurück nach Innsbruck überstellt und in der JA Innsbruck untergebracht werden, sondern könnte bis zur Hauptverhandlung bzw. einem allfälligen neuerlichen Enthaftungsantrag seines Verteidigers an seinem aktuellen Aufenthaltsort bleiben.
Üblicherweise Überstellung in JA des zuständigen Gerichts
Grundsätzlich sieht die Strafprozessordnung vor, dass nach Rechtswirksamkeit der Anklage der Angeklagte in die Justizanstalt des zuständigen Landesgerichts überstellt werden muss. Dies wäre in diesem Fall jene in Innsbruck - der sogenannte "Ziegelstadel", in dem auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) momentan einsitzt. Von dieser Vorgehensweise kann jedoch auch abgewichen werden, wenn etwa mit der nötigen Nähe zum Verteidiger argumentiert wird.
Wie Birgit Fink, Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, gegenüber der APA erklärte, bestehe bei Benko zudem die Situation, dass er in Wien ja nicht nur wegen des nun in Innsbruck angeklagten Delikts in Untersuchungshaft sitzt. Auch deshalb könnte sich die Handhabe in diesem Fall anders gestalten. Sollte der Tiroler nach dem Prozess eine Haftstrafe verbüßen müssen, liege die Entscheidung wie üblich beim Ministerium, wo er diese Zeit absitzen muss.
Prozessdauer noch völlig unklar
Wie viele Prozesstage die Verhandlung in Anspruch nehmen werde, war laut WKStA-Mediensprecherin Alexandra Völkel "im Vorhinein schwer abschätzbar". Laut Fink hänge dies vom Umfang des Akts ab. Unklar sei etwa noch, wie viele Zeugen die Verteidigung laden möchte. Ein Prozesstermin steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls noch in den Sternen.