Der von den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne vorgelegte Gesetzesantrag zur erleichterten Einhebung von Leerstandsabgaben durch die Länder geht in eine so genannte Ausschussbegutachtung. Das hat am Mittwoch der Verfassungsausschuss beschlossen. Rund 60 Stellen und Organisationen wurden von den Abgeordneten dezidiert dazu eingeladen, bis zum 3. April eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abzugeben, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Damit ändert sich auch der Fahrplan für die Verhandlungen mit der Opposition. Ursprünglich wollten ÖVP und Grüne die Verfassungsnovelle bereits im März beschließen.

Konkret schlagen die Regierungsparteien vor, Artikel 11 der Bundesverfassung zu adaptieren und "die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung" von Wohnungen künftig ausdrücklich in die Hände der Bundesländer zu legen. Damit sollen "kompetenzrechtliche Unklarheiten" beseitigt werden. Dabei gehe es nicht nur um Leerstandsabgaben, sondern etwa auch um Freizeit- oder Zweitwohnsitzabgaben, wie in den Erläuterungen festgehalten wird.

Der Gesetzesentwurf stehe aufgrund der vom Nationalrat beschlossenen Fristsetzung zwar auf der Tagesordnung der nächsten Nationalratssitzung am 20. März, werde aber an den Ausschuss rückverwiesen, hieß es in der Parlamentskorrespondenz. Damit erhalte der Ausschuss mehr Zeit für Vorberatungen und könne die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens berücksichtigen.

Da die Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erfordert, ist die Zustimmung entweder der SPÖ oder der FPÖ notwendig. Positive Signale kamen von der SPÖ, während FPÖ und NEOS der Leerstandsabgabe skeptisch gegenüberstehen.

(APA)