Zu ProSiebenSat1 gehören in Österreich ATV und Puls 4 © APA - Austria Presse Agentur

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat dem italienischen Berlusconi-Konzerns MFE (Media For Europe) die alleinige Kontrolle über die ProSiebenSat1 Media SE (P7S1) genehmigt, nachdem MFE sich zu einer Reihe von Auflagen verpflichtet hat. So darf es zu keiner Reduktion der lokalen Inhalte der P7S1-Österreich-Gruppe kommen. Sitz und Verwaltung von P7S1-Österreich müssen in Österreich bleiben. Die EU-Kommission hatte den Zusammenschluss bereits im September 2023 freigegeben.

Die BWB prüfte ausschließlich die Auswirkungen auf die Medienvielfalt des Zusammenschlusses auf Österreich und beantragte eine vertiefte Prüfung durch das Kartellgericht, weil eine Beeinträchtigung der Medienvielfalt durch einen stärkeren Druck zur Kostensenkung und eine Reduktion von lokalen Inhalten befürchtet wurde. Probleme sah die BWB wegen einer möglichen Abschwächung der finanziellen und redaktionellen Unabhängigkeit der P7S1-Österreich-Gruppe. In Österreich gehören unter anderem Puls4 und ATV zu dem deutschen Fernsehkonzern.

Der Bundeskartellanwalt argumentierte, dass die P7S1 derzeit eine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, bei der widersprechende Interessen der Aktionäre eine inhaltliche Einflussnahme verhindern würden, während sich bei einer familienkontrollierten AG die Interessen der Eigentümer in der Berichterstattung niederschlagen würden. Mit der beabsichtigten Anteilsaufstockung an P7S1 würde MFE die faktische alleinige Kontrolle bei P7S1 übernehmen.

Nun hat MFE die Wahrung der Unabhängigkeit der Geschäftsführung und Chefredaktion der P7S1-Österreich zugesagt und sich zu den bestehenden Redaktionsstatuten bekannt. Die Unabhängigkeit soll durch ein eigenes Budget gewahrt werden und durch die Zuordnung der österreichischen Werbevermarktung. MFE muss jährlich über ihre Einflussmöglichkeiten bei P7S1, die Besetzung der Chefredaktion und Geschäftsführung, die Werbeerlöse, die Änderung der Redaktionsstatuten und den Anteil an Nachrichten und lokalen Produktionen an die BWB und an den Bundeskartellanwalt berichten.