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NEW BUSINESS 2/2017

COVERTHEMA 42 NEW BUSINESS | MÄRZ 2017 Fotos: Pixabay 25 besagt, dass Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen treffen müssen, „um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden“. Das heißt: Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Brandschutzeinrichtungen regelmäßig gewartet werden und jederzeit in funktionsfähigen Zustand sind. Auch wenn der Vermieter oder der Gebäudebetreiber entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stellt – verlassen dürfen sich Arbeitgeber darauf nicht. Dem Brandschutz verpfl ichtet Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. In Österreich wird im Zuge einer Betriebsstätten-Genehmigung durch die Gewerbebehörde mindestens ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Dabei steht es dem Arbeitgeber frei, sich eines betriebsinternen oder externen Brandschutzbeauftragten zu bedienen. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind etwa Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts, Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Besorgung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel. BO INFO-BOX TÜV AUSTRIA Brandschutztag 2017 am 28. März mit Experimentalvortrag von Physiker Werner Gruber Betrieblicher Brandschutz wird vom Gesetz gefordert und dient dem Schutz von Mitarbeiter/innen und Sachwerten eines Unternehmens. Der jährlich stattfi ndende TÜV AUSTRIA Brandschutztag beschäftigt sich im März mit aktuellen Neuerungen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich Brandschutz und bittet namhafte Referent/ innen aufs Podium. Der Expertentag lockt jährlich rund 400 Teilnehmer/innen nach Vösendorf und wird bereits zum 17.Mal veranstaltet. Mittlerweile ist er Fixpunkt im Kalender von Schlüsselkräften des Brandschutzes, die das erworbene Wissen sofort in den Berufsalltag einbauen können und von der informellen Netzwerkbildung profi tieren. Die Themen spannen den Bogen von elektrischen Speichersystemen über Brandabschottungen bis zur Löschhilfe und vermitteln einen Überblick zur Gesetzeslage in Österreich. Neben versierten Expert/innen wie Dipl.-Ing. Herbert Hasenbichler (Landesstelle für Brandverhütung, Stmk.), Frank D. Stolt (Brandschutzexperte, Kriminologe, Gerichtssachverständiger Mannheim) oder Ing. Leopold Ballek (Ausbildungsleiter gem. TRVB 117 O) wird auch ein Physiker das Ensemble komplettieren. Werner Gruber wird in seinem spannenden Schlussauftritt die explosive Seite des Brandschutzes präsentieren und das Vertrauen der Besucher/ innen in die Naturgesetze stärken. tuv-akademie.at/brandschutztag-2017


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