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NEW BUSINESS 2/2017

COVERTHEMA Erich Stadler, Gründer und Inhaber des Inkasso -Unternehmens Akzepta Holding sowie Initiator der Servicemarke „Leitbetrieb“, teilt seine Expertise zum Thema „Vorsicht im Netz“. Drum prüfe, wer sich bindet ... 28 NEW BUSINESS | MÄRZ 2017 Foto: Pixabay B etrügereien im Internet häufen sich: Google liefert zum Stichwort Internetbetrug nicht weniger als 165.000 Ergebnisse. Wer nicht die nötige Vorsicht walten lässt, kann nicht nur eine Menge Geld verlieren, sondern auch – was letztlich noch schwerer wiegt – seinen guten Ruf. Dabei müssen nicht einmal strafbare Handlungen vorliegen. Die Wurzel des Problems kann auch in der geringen Finanzkraft von Unternehmen liegen – es kommt gar nicht so selten vor, dass ein Vertragspartner vor der Erfüllung eines Rechtsgeschäfts in Insolvenz geht. Dazu ein Beispiel: Der Jahresmitgliedsbeitrag für die Teilnahme an einem Internetpor tal wurde vorausbezahlt, doch der Anbieter wird danach insolvent. Ob man den bereits bezahlten Beitrag zurückerhält, hängt vom Insolvenzverwalter ab. Im Regelfall wird jener Verwalter das Portal so lange weiterbetreiben, bis er eine Möglichkeit ndet, es zu veräußern oder weiteres Wirtschaften nanziell nicht mehr tragbar ist. Aber: Will der Kunde dies überhaupt noch? Ist es tatsächlich von Vorteil, bei einem insolventen Unternehmen aktiv im Internet ge führt zu werden, oder wird man dadurch nicht selbst in ein schiefes Licht gerückt? Und: Falls nicht, wie schafft man es, sich aus diesem negativ besetzten Umfeld wieder zu lösen? Das Internet vergisst nichts Auf alle Fälle besteht kein Rechtsanspruch auf die Lö schung des eigenen Eintrags. Dazu eine Erklärung: Zwar gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Personen das Recht gibt, die Löschung von Links zu unerwünschten Inhalten von Suchmaschinenbetreibern zu fordern („Recht auf Vergessenwerden“) – jedoch werden auch in diesem eingeschränkt gültigen Fall tatsächlich nur die Links, die Verweise, gelöscht, nicht die Inhalte selbst. Diese sind weiterhin auf nd bar. In Internetarchiven wie etwa der „Wayback Machine“ – ausprobieren unter http:// archive.org/web – sind derzeit 85 Mrd. alte Homepages gespeichert, von denen viele längst nicht mehr oder jetzt in ganz anderer Form existieren. Im konkreten Fall kann Ihr Eintrag auf dem in Schwierigkeiten ge ratenen Internetportal, das unter Umständen monatelang negative Schlagzeilen verursacht, dazu führen, dass Ihr eigenes Marken- und Unternehmensimage nachhaltig beeinträchtigt wird. Mein Servicetipp – aus jahrzehntelanger Erfahrung im Forde rungsmanagement –, um Ihnen böse Überraschungen zu ersparen: „Durchleuchten“ Sie Ihre Vertragspartner, bevor Sie eine Geschäfts beziehung eingehen – auch im Hinblick auf Geschäftsverlauf und Bilanzkennzahlen. Nutzen Sie öffentlich zugängliche Portale mit Unternehmensinformationen und holen Sie Bonitätsauskünf te, Handelsregisterauszüge, Registerinformationen des Registergerichts, elektronisch hinterlegte Bilanzen usw. ein. Sollten diese Informationen nicht zu 100 Prozent positiv sein, dann denken Sie bitte an die Risiken, die sich daraus ergeben: Im Vergleich zur potenziellen nachhaltigen Schädigung Ihres Unter nehmensimages ist der tatsächliche finanzi elle Schaden, der sich aus einem missglück ten Geschäft ergibt, oft gering! www.akzepta.at www.leitbetrieb.com


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