Beschluss im Nationalrat mit Koalitionsstimmen © APA - Austria Presse Agentur

Der Nationalrat hat am Mittwoch - mit der Regierungsmehrheit - eine neue gesetzliche Regelung zum besseren Schutz von Whistleblowern (Hinweisgebern) beschlossen. Basierend auf EU-Vorgaben, sieht es die Einrichtung von internen und externen Meldestellen für Hinweisgeber im öffentlichen Sektor sowie in jedem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vor.

Die Meldestellen sollen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten oder Missstände nachgehen, beispielsweise hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes oder bezüglich Verstößen im öffentlichen Auftragswesen. Der private Sektor erhält auch eine externe, betriebsunabhängige Meldestelle, die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt werden soll. Personen, die internen bzw. externen Stellen (mutmaßliche) Rechtsverletzungen melden, werden unter anderem vor Kündigung, Disziplinarmaßnahmen, Gehaltskürzungen und anderen Repressalien wie Einschüchterung und Mobbing geschützt und können gegebenenfalls Schadenersatz einklagen.

Peter Haubner (ÖVP) lobte das Gesetz als "praktikable, gute Lösung", die Hinweisgeber schütze, aber die Arbeitgeber nicht mit Bürokratie überfordere. Man habe nicht nur die zugehörige EU-Richtlinie - die eigentlich schon Ende 2021 fällig war - umgesetzt, sondern den Entwurf auch durch die Korruptionstatbestände des nationalen Rechts erweitert. Agnes Prammer (Grüne) sprach von Schutz vor, durch und für den Arbeitgeber, eine "Win-Win-Win-Situation". Sie erhoffte sich eine Kulturänderung, denn noch werde in Österreich nicht auf den gezeigt, "der das Hauferl ins Eck macht, sondern auf den, der sagt, da stinkt's".

Von der Opposition kam Kritik an dem Gesetz, das 2026 evaluiert werden soll. Verena Nussbaum (SPÖ) monierte, es fehle Transparenz und der Gesamtschutz für Hinweisgeber. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) wertete das Gesetz als "nicht praktikabel, nicht umsetzbar", es sei auf halbem Weg hängen geblieben und konterkariere den Gesetzeszweck. Für Johannes Margreiter (NEOS) sind die Anlassfälle zu schwammig formuliert. Sehe man sich die Strafsanktionen für falsche gegebene Hinweise an, dann sehe man, dass das Gesetz nicht funktionieren könne.