Testpflicht für Handelsbeschäftige mit Kundenkontakt? © APA - Austria Presse Agentur

Ähnlich wie medizinisches Personal oder auch die Schüler, die sich regelmäßig auf Corona testen (lassen) müssen, soll es auch im Handel zu Testpflichten kommen. Konkret für Handelsbeschäftigte im Geschäft, mit Kundenkontakt. Bisher ist es so, dass Handelsmitarbeiter entweder einmal in der Woche ein negatives Testergebnis vorlegen oder eine FFP2-Maske tragen müssen. Wer ein negatives Testergebnis in der Tasche hatte, durfte einen normalen Mund-Nasenschutz tragen.

Nun kommt diese Wahlmöglichkeit im neuen Gesetzestext nicht mehr vor. Die Handels-Vertreter sehen die vom Gesundheitsministerium geplanten Änderungen in der zur Begutachtung ausgesandten Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz und die darin enthaltene "Testpflicht ohne Alternative" kritisch. Wirtschaftskammer und Handelsverband wollen, dass das Maskentragen als Alternative erhalten bleibt.

Sollte die Regierung an ihrem Plan festhalten und eine Testpflicht für alle Handelsbeschäftigte mit Kundenkontakt vorschreiben, fordert der Handelsverband zumindest die Zulassung von Nasenbohrer-Selbsttests als gültigen Nachweis. Diese Nasenbohrertests könnten dann in den Filialen durchgeführt werden. In der Wirtschaftskammer kann man sich auch App-Lösungen vorstellen.

Für Irritationen in der Branche sorgt aktuell ein (fehlender) kurzer Passus im neuen Gesetzestext. Im Entwurf von § 1 Abs. 5c Covid-19-Maßnahmengesetz entfällt nämlich die Verpflichtung, in einer entsprechenden Verordnung das Tragen einer FFP2-Maske als Alternative zum Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr vorzusehen.

Der Handelsverband und auch die Kammer können während der Coronakrise gut weiter mit der bisherigen Regelung leben. Wenn aber schon Testpflicht, dann sollten in den Betrieben auch - wie in den Schulen - die "Nasenbohrertests" als gültig angewandt werden können, findet der Verband. Diese Selbsttests werden jetzt auch in den Apotheken abgegeben. Gerade für kleine Geschäfte müsste nämlich sonst eine Ersatzkraft eingesetzt werden, wenn Mitarbeitende in der Arbeitszeit zu Teststationen müssen. Das sei für die von der Corona-Krise teils stark angeschlagenen Unternehmen nicht mehr finanzierbar. "Bei 330.00 Beschäftigten im Einzelhandel ein wirtschaftspolitischer Supergau", wie der Handelsverband fürchtet.

"Das Tragen von FFP2-Schutzmasken im Handel als Alternative zur Testung hat sich bewährt", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Tragen von FFP2-Masken müsse als Alternative zur Testung bleiben. Falle diese Alternative weg, stoße der Handel vor allem im ländlichen Raum auf die Schwierigkeit mangelnder Testkapazitäten.

Wenn an einer alternativlosen Testpflicht kein Weg vorbei führen sollte, will die Wirtschaftskammer, dass Selbsttests anerkannt werden, auch mit 'Wohnzimmertests' unter Aufsicht oder als Selbsttest mit einer App-Lösung als Bestätigung.