Deutscher Einzelhandel fordert Hilfen © APA - Austria Presse Agentur

Nachdem Bund und Länder in Deutschland eine Verschärfung der Coronamaßnahmen beschlossen haben, hat der wahrscheinliche neue Kanzler Olaf Scholz (SPD) der Wirtschaft zugesichert, dass die wirtschaftlichen Folgen von neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abgefedert werden. Sämtliche Hilfen seien verlängert worden, sagte Scholz. Die geplante deutschlandweite Ausweitung der 2G-Regel im Einzelhandel sei "vertretbar". Jeder habe die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Der Bund hatte beschlossen, die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe sowie andere Maßnahmen bis Ende März 2022 zu verlängern. Damit werden durch die Coronakrise belastete Firmen unterstützt. Im Beschlusspapier nach den Beratungen am Donnerstag heißt es weiter, die Regierungschefinnen und -chefs der Länder begrüßten, dass ein Hilfsinstrument für die von Coronaschutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventmärkte geschaffen werden solle. Dieses solle zügig umgesetzt werden.

Angesichts der am Donnerstag beschlossenen deutschlandweiten Einschränkungen und 2G-Regeln für Gastronomie, Clubs und Diskotheken hat sich der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für eine Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes ausgesprochen. "Wenn zum 1. Jänner viele Beschäftigte kein aufgestocktes Kurzarbeitergeld mehr erhalten, sondern nur noch 60 Prozent, droht der Verlust von weiteren 100.000 Beschäftigten", sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Auch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen müsse fortgesetzt werden. Alle von Schließungen und massiven Beschränkungen betroffenen Betriebe müssten ausreichende Hilfen zum Überleben erhalten.

Trotz Unterstützungszusagen gab es scharfe Kritik vom Handelsverband Deutschland (HDE) zur 2G-Regel. 2G für weite Teile des Handels sei "unnötig und schädlich". Die Vorgaben sehe der Verband als "verfassungswidrig und nicht zielführend bei der Bekämpfung der Pandemie" an. Vielen betroffenen Läden drohten durch die Neuregelung erhebliche Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent. Die Schlangen vor den Kontrollen an den Ladentüren würden viele Kundinnen und Kunden abschrecken. Erhebliche Umsatzanteile dürften sich in den Onlinebereich verschieben, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nötig seien deshalb "sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen", die bisherigen Fixkostenzuschüsse würden nicht ausreichen.

Auch der Modehandel fordert angesichts der geplanten Einführung der 2G-Regel von der deutschen Regierung Schadenersatz für die erwarteten massiven Umsatzeinbußen. Der ohnehin gebeutelten Branche drohe durch die Verschärfung der Coronaregeln ein weiterer Kundenschwund um 30 Prozent, warnte der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE).

"Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!", sagte BTE-Präsident Steffen Jost. In den Regionen, wo jetzt schon die 2G-Regel gilt, verzeichnen die Textil- und Schuhhäuser laut BTE Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert blieben, lande der betroffene Handel damit "zwangsläufig in den roten Zahlen"

Bund und Länder hatten sich am Donnerstag darauf verständigt, zur Eindämmung der hohen Infektionszahlen in der Coronapandemie die 2G-Regeln unabhängig von der Inzidenz deutschlandweit auf den Einzelhandel auszuweiten. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss laut Beschluss "von den Geschäften kontrolliert werden".